Rekurskommission
Die Rekurskommission ist die Judikative der Körperschaft. Sie arbeitet unabhängig und ist nur dem Recht verpflichtet. Sie wird von der Synode jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Als richterliche Instanz nimmt die Rekurskommission insbesondere wahr: Beurteilung von Rekursen zu Anordnungen der Körperschaft, zu Reglementen, Beschlüssen und Rechtsakten der Synode sowie zu Entscheiden und Anordnungen des Synodalrates, der Kirchgemeinden und der Zweckverbände.
Kontakt
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft
des Kantons Zürich
Minervastrasse 99
8032 Zürich
Tel: +41 44 380 82 02
rekurskommission@zhkath.ch
Die Rekurskommission setzt sich für die Amtsdauer 2021-2025 wie folgt zusammen:
v. l. Astrid Hirzel, Davide Loss, Beryl Niedermann (Präsidentin), David Henseler, Annika Burrichter.
Die Entscheide über die Rekurse werden hier publiziert.
Jahresberichte
Gestützt auf Art. 51 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 erstattet die Rekurskommission der Synode jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.Anforderungsprofil für Mitglieder der Rekurskommission
Anhaltspunkte für die Beurteilung der persönlichen Eignung der Mitglieder der RKMerkblatt Rechtsmittelbelehrungen
Anordnungen und Personalentscheide sind als formelle Verfügungen zu erlassen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, wobei die Formulierungen im Merkblatt verwendet werden können.Öffentliche Parteiverhandlung
Das Verfahren vor der Rekurskommission ist grundsätzlich schriftlich und persönliche Anhörungen oder mündliche Verhandlungen werden praxisgemäss nur ausnahmsweise durchgeführt.Auskünfte über Rechtsmittelverfahren
Dritten werden - im Unterschied zu Parteien, Verfahrensbeteiligten oder gehörig bevollmächtigten Vertretern - keine Auskünfte über Rechtsmittelverfahren erteilt.