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Synode erneuert Kichenordnung Synode November 2022: Mehr Rechte für Frauen

Die Synodalen haben an ihrer November-Sitzung die Teilrevision der Kirchenordnung einstimmig genehmigt. Ebenso wurde auch das überarbeitete Reglement zur Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten von der Synode angenommen. Nicht abgeschlosssen werden konnten die Beratungen zum Kirchgemeindereglement.

Die Synodalen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich führten die Beratungen der letzten Sitzung vom 30. Juni weiter, nachdem aufgrund technischer Probleme die Synodensitzung vom 8. September im Rathaus nicht durchgeführt werden konnte. In einer Schlussabstimmung wurden die Revision der Kirchenordnung und das Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten genehmigt.

Verfassung erneuert

Die Revisionen der Kirchenordnung und der Reglemente mussten aufgrund des 2018 teilweise geänderten kantonalen Kirchengesetzes erfolgen. Hinzu kamen weitere inhaltliche Anliegen sowie redaktionelle Anpassungen. Die Kirchenordnung ist die Verfassung für die Katholische Kirche im Kanton Zürich. Beim Kirchgemeindereglement müssen noch ein paar Fragen zu einem Artikel redaktionell geklärt werden. Die Beratung über diesen Artikel im Reglement und die Schlussabstimmung darüber sind neu für die nächste Synodensitzung vom 1. Dezember traktandiert.

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Die Synode hat entscheidende Neuerungen beschlossen. Foto: Sibylle Ratz

Synodale Haltung bekräftigt

Zu den wichtigsten Revisionspunkten gehört die Erweiterung des Aufgabenbereichs der Körperschaft. Hier wurde entschieden, dass die Körperschaft für eine generationenübergreifende Gemeinschaft und für die Gleichberechtigung der Geschlechter unabhängig von Zivilstand und Lebensform in der Zürcher Kirche eintritt und sich für die Beseitigung bestehender Nachteile sowie bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts einsetzt. Zudem ist die Präsenz und die Vertretung der Anliegen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich u.a. mittels einer Kommunikationsstelle der Körperschaft in der Kirchenordnung festgeschrieben.

Die Wahl der Pfarreibeauftragten wird analog zur Wahl der Pfarrer ausgestaltet (für beide sechs Jahre). Schliesslich kann das Seelsorgekapitel all seine Mitglieder mit einer Missio (Beauftragung durch den Bischof) zur Wahl in den Synodalrat vorschlagen, also neu auch nichtgeweihte Seelsorgerinnen und Seelsorger. Bisher war dies geweihten Priestern und Diakonen vorbehalten.

Anpassungen wie ein Puzzle

Wie Liliane Gross, stellvertretende Generalsekretärin des Synodalrates, berichtet, begann die Arbeit zu den Revisionen bereits 2018. Mit dem geänderten Kirchengesetz wurde rasch klar, die Kirchenordnung insgesamt auf die aktuellen Gegebenheiten zu überprüfen und den Entwicklungen in der Gesellschaft und der Körperschaft anzupassen. «Die Arbeit war sehr aufwändig und spannend. Jeder Absatz wurde aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung überprüft, ebenso mit Blick auf anstehende und sinnvolle Neuerungen für den kirchlichen Alltag.»

Mit der Schlussabstimmung durch die Synode werden die Entscheide im Amtsblatt publiziert, und es müssen die Referendumsfristen (60 Tage) abgewartet werden. Während die stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken im Kanton Zürich über die Kirchenordnung abstimmen müssen (obligatorisches Referendum) und der Regierungsrat diese ebenfalls noch zu genehmigen hat, gilt für das Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten das fakultative Referendum. Überstehen die Kirchenordnung und die Reglemente die Referenden, können die revidierten Gesetze im Verlauf des kommenden Jahres in Kraft gesetzt werden.