Letzte Synodensitzung im 2022 hat alle Geschäfte genehmigt Synode Dezember 2022: Verlust von 2,2 Millionen Franken budgetiert
Die Synode genehmigte das Budget 2023. Darin ist ein Verlust von CHF 2,239900 vorgesehen. Den Aufwendungen von 66,7 Millionen Franken steht ein Ertrag von 64,4 Millionen Franken gegenüber.
Für das Planjahr sind keine Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen, aber Investitionen im Finanzvermögen in der Höhe von 1,9 Millionen Franken vorgesehen. Der budgetierte Verlust ist geringer, als im rollenden Finanzplan 2023 bis 2025 erwartet, in welchem noch mit einem Aufwandüberschuss von 2,8 Millionen Franken gerechnet wurde. Zwei Faktoren sind für die Verbesserung massgebend: eine positivere Entwicklung bei den Beiträgen der Kirchgemeinden und die strukturell bedingte Kostenreduktion bei der Mittelschulseelsorge durch Übernahme von Lehrkräften durch den Kanton.
Kirchgemeindereglement angepasst
Die Synodalen führten die Beratungen der letzten Sitzung vom 3. November weiter. Bei der Teilrevision des Kirchgemeindereglementes wurden auch die letzten Änderungsanträge angenommen, die insbesondere klarere Bestimmungen zu Amtsdauer und Wählbarkeit bei Wohnsitzwechsel betrafen. Nach der Schlussabstimmung zum Kirchgemeindereglement wird der Entscheid im Amtsblatt publiziert. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum
Für eine Teilrevision der Anstellungsordnung waren zwei Themen traktandiert. Einerseits wurde die Delegation von Kompetenzen an den Synodalrat, wonach dieser berufsbezogene Bestimmungen für einzelne Berufsgruppen erlassen kann, genauer geregelt. Andererseits wurde der Zeitpunkt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen altershalber für Männer und Frauen auf 65 Jahre festgesetzt. Damit werden Nachteile für Frauen im Bereich der Pensionskasse und der IV beseitigt. Die Regelung gilt künftig auch für Katechetinnen und Katecheten sowie für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen. Der Altersrücktritt für Priester wurde neu auf 70 Jahre festgelegt. Die revidierte Anstellungsordnung tritt per 1. August 2023 in Kraft und wurde ebenfalls angenommen.
Besinnlicher Abschluss der Synodensitzung