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Letzte Synodensitzung im 2022 hat alle Geschäfte genehmigt Synode Dezember 2022: Verlust von 2,2 Millionen Franken budgetiert

An der letzten Sitzung der Synode der Katholischen Kirche im Kanton Zürich in diesem Jahr waren das Budget und einzelne Paragrafen aus Kirchgemeindeordnung sowie Anstellungsverordnung traktandiert. Die Synodalen stimmten allen Geschäften mehrheitlich einstimmig zu.

Die Synode genehmigte das Budget 2023. Darin ist ein Verlust von CHF 2,239900 vorgesehen. Den Aufwendungen von 66,7 Millionen Franken steht ein Ertrag von 64,4 Millionen Franken gegenüber. 

Für das Planjahr sind keine Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen, aber Investitionen im Finanzvermögen in der Höhe von 1,9 Millionen Franken vorgesehen. Der budgetierte Verlust ist geringer, als im rollenden Finanzplan 2023 bis 2025 erwartet, in welchem noch mit einem Aufwandüberschuss von 2,8 Millionen Franken gerechnet wurde. Zwei Faktoren sind für die Verbesserung massgebend: eine positivere Entwicklung bei den Beiträgen der Kirchgemeinden und die strukturell bedingte Kostenreduktion bei der Mittelschulseelsorge durch Übernahme von Lehrkräften durch den Kanton.

Kirchgemeindereglement angepasst

Die Synodalen führten die Beratungen der letzten Sitzung vom 3. November weiter. Bei der Teilrevision des Kirchgemeindereglementes wurden auch die letzten Änderungsanträge angenommen, die insbesondere klarere Bestimmungen zu Amtsdauer und Wählbarkeit bei Wohnsitzwechsel betrafen. Nach der Schlussabstimmung zum Kirchgemeindereglement wird der Entscheid im Amtsblatt publiziert. Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum

Für eine Teilrevision der Anstellungsordnung waren zwei Themen traktandiert. Einerseits wurde die Delegation von Kompetenzen an den Synodalrat, wonach dieser berufsbezogene Bestimmungen für einzelne Berufsgruppen erlassen kann, genauer geregelt. Andererseits wurde der Zeitpunkt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen altershalber für Männer und Frauen auf 65 Jahre festgesetzt. Damit werden Nachteile für Frauen im Bereich der Pensionskasse und der IV beseitigt. Die Regelung gilt künftig auch für Katechetinnen und Katecheten sowie für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen. Der Altersrücktritt für Priester wurde neu auf 70 Jahre festgelegt. Die revidierte Anstellungsordnung tritt per 1. August 2023 in Kraft und wurde ebenfalls angenommen.

Am 18. Juni 2023 wird die Volksabstimmung über die Kirchenordnung stattfinden, die bereits am 3. November von der Synode angenommen wurde. Die Abstimmung darüber ist obligatorisch.
 

Besinnlicher Abschluss der Synodensitzung

 
Felix Caduff, Präsident der Synode, eröffnete die Sitzung mit Gedanken des verstorbenen Abtes Odilio Lechner: «Das Mass, die Bescheidung, der Mut zum Kleinen und Einfachen sind eng verbunden mit dem Wissen um das Grössere, Unendliche, Göttliche. Nur darin liegt auch Rettung gegenüber einem falschen Wachstumsdenken, das heute die Menschheit ins Verderben zu stürzen droht.» Synodalrat Raphael Meyer bedankte sich am Schluss bei allen Synodalen für das Vertrauen in den Synodalrat und für die konzentrierte Mitarbeit bei den Überarbeitungen bei diesen eher technischen Geschäften. Zum Abschluss wurde im Rathaus noch gesungen. Mit der Andreas Band der Pfarrei Uster, die Weihnachtslieder anstimmte, wurden die Synodalen dann in die Adventszeit verabschiedet.
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Peter Janus (rechts im Bild) und Salvatore Lavorato sorgten mit der Andeas Band für einen stimmungsvollen Schlusspunkt. Foto: Sibylle Ratz