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Ökumenischer Bettagsbrief 1997

Ökumenische Zusammenarbeit. Gemeinsamer Brief von Weihbischof Dr. Peter Henrici und Kirchenratspräsident Pfr. Ruedi Reich vom September 1997

Zürich, im September 1997

Liebe Brüder und Schwestern

Längst ist uns bewusst, dass unsere Kirchen viel mehr miteinander verbindet als trennt. Wir sind davon überzeugt, dass wir alle, ob wir nun der römisch-katholischen oder der evangelisch- reformierten Kirche angehören, Glieder an dem einen Leib Christi sind. Alles, was für unser christliches Leben entscheidend ist, ist uns gemeinsam: die eine Taufe, die Ehrfurcht vor dem Wort Gottes, das Bekenntnis zu Jesus Christus, die Verpflichtung zu einem Leben aus dem Geist des Evangeliums.

Ökumenische Veranstaltungen und Anlässe sind im Kanton Zürich durch langjährige Praxis zur Gewohnheit und selbstverständlich geworden. Vielleicht zu selbstverständlich, so dass wir ihren Wert und ihre Bedeutung nicht mehr wirklich schätzen. Vieles geschieht schon, aber einiges mehr wäre auch im Rahmen der jetzigen Bestimmungen noch möglich. Mancher ökumenische Wunsch muss allerdings unerfüllt bleiben, solange wir noch nicht am Ziel der eigentlichen Kircheneinheit sind.

Dankbar sind wir für alles, was bereits geschieht.

Gerne und in erster Linie erinnern wir an den Weltgebetstag, der von Frauen ins Leben gerufen wurde und von ihnen seit Jahrzehnten als eindrückliche ökumenische Feier gestaltet wird. In vielen gemischtkonfessionellen Familien ist die Ökumene zum Alltag geworden und hat sich in den vergangenen 30 Jahren auf verschiedenen Ebenen des kirchlichen Zusammenlebens etabliert. So gibt es vielerorts gemeinsame Anlässe der beiden Kirchgemeinden. Ökumenische Gottesdienste, namentlich in der Weltgebetswoche für die Einheit der Christen und am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, sowie Quartier- und Dorffeste, gemeinsame Zmorgenessen, ökumenisch organisierte Nachbarschaftshilfe, Bibelgruppen und vieles mehr, zeugen von einer grossen Vielfalt gemeinsamer Veranstaltungen der reformierten und katholischen Kirchgemeinden und Pfarreien im Kanton Zürich. Auch der konfessionell kooperative Religionsunterricht führt zu gemeinsamen Erfahrungen.

Auch auf kantonaler Ebene arbeiten kirchliche Institutionen und Verantwortliche eng zusammen. Die Kirchenleitungen pflegen einen regelmässigen Austausch. Die Abstimmung über die Initiative zur Trennung von Kirche und Staat hat zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit unter den Kirchenleitungen geführt, die nun in der Bearbeitung der offenen Fragen fortgesetzt wird.

Gemeinsam sind die beiden Kirchen in einem breiten Spektrum sozialer Fragen und der Seelsorge tätig. In der Spital- und Gefängnisseelsorge sind Formen der Zusammenarbeit seit Jahren eingeübt. Für arbeitslose Menschen engagieren sich die kirchlichen Dienststellen für Arbeitslose, in der Flüchtlingsfrage die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende, getragen von den kirchlichen Hilfswerken und den beiden Kirchen. Das Aidspfarramt, neu auch die ökumenische Lehrlingsseelsorge und das Flughafenpfarramt sind Zeichen für den gemeinsamen Einsatz der Kirchen für Menschen in verschiedenen Lebenslagen. Wir sind sehr dankbar für all diese Dinge, die bereits geschehen.

Wir achten aber auch die Verschiedenheit der gewachsenen Traditionen. Dass dennoch viele der alten Differenzen und Streitigkeiten beigelegt werden konnten, dass an vielen Orten echte Freundschaft unter den Mitgliedern der beiden Kirchen entstanden ist, dass gegenseitiges Verständnis und Freude am Reichtum der je anderen Konfession möglich wurde, sehen wir als begrüssenswerten Schritt der Versöhnung.

Menschen entdecken Gemeinsamkeiten

Viele Christinnen und Christen fühlen sich heute nicht mehr ausschliesslich einer Konfession verpflichtet, sondern stehen der eigenen Tradition in ähnlich kritischer Offenheit gegenüber wie derjenigen, die sie durch Ehepartner oder andere nahestehende Menschen kennengelernt haben. Das einst so klare "entweder-oder" zwischen den Konfessionen ist für viele Menschen zu einem vorsichtigen "sowohl-als auch" geworden.

Die im Mai 1992 von der Ökumenischen Frauenbewegung Zürich eingereichte Petition "Doppelmitgliedschaft" wollte diese Haltung strukturell verankern und es ermöglichen, gleichzeitig katholisch und reformiert zu sein. Aus theologischen und formal-institutionellen Gründen können wir eine Doppelmitgliedschaft nicht befürworten. Das dahinterstehende Anliegen schien uns aber so wichtig, dass wir eine Arbeitsgruppe beauftragt haben, nach kirchlich vertretbaren Lösungen zu suchen. Wie kann die Lebensrealität der Menschen, die sich mehr ökumenisch als konfessionell verstehen, wahrgenommen und fruchtbar gemacht werden? Wo ist in der Praxis von Kirchgemeinden und Pfarreien noch eine vermehrte ökumenische Zusammenarbeit möglich?

Der vorliegende Brief ist ein erstes Ergebnis dieses Weiterdenkens. Wir möchten damit den Auftrag und das Anliegen des gemeinsamen Weges beider Kirchen einmal mehr und mit Nachdruck in Erinnerung rufen.

Wir bitten Sie, die folgenden Anregungen für die konkrete Situation Ihrer Kirchgemeinde und Pfarrei zu bedenken - am besten natürlich gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern der anderen Konfession. Es ist uns ein Anliegen, dass dieses Schreiben in Ihrer Kirchgemeinde und Pfarrei möglichst breit ins Gespräch gebracht wird.

Mut zur Kooperation

In unserem kirchlichen Alltag denken wir oft zuerst an die je eigene Arbeit in unserer Kirche, erst dann geht es um die Frage, wie Ökumene zu gestalten sei. Hier ist ein Umdenken nötig, das unserem ökumenischen Alltag neue Energien verleihen könnte. Wir sollten vermehrt fragen, warum wir etwas nicht gemeinsam mit unserer Schwesterkirche unternehmen. Wenn wir uns in bestimmten Dingen noch für ein getrenntes Vorgehen entscheiden, müsste das begründet werden. Kooperation ist die Norm, Alleingang die Abweichung.

Das kann zum Beispiel bedeuten:

  • Gemeinsame Kommissionen oder Arbeitsgruppen für seelsorgerliche Aufgaben, für Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Altersarbeit etc.
  • Gelegentlich gemeinsame Sitzungen der beiden Kirchenpflegen, der Seelsorger und Seelsorgerinnen, der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Oekumenische Gemeindeseiten in "Kirchenbote" und katholischem "Forum" (gleiches Signet, gleicher Inhalt): Kolumnen, Meditation, Berichte, Vorstellen von Personen und Gruppierungen, Veranstaltungshinweise etc.
  • Oekumenische (Themen-)Gottesdienste feiern
  • Abdankungen in ökumenischem Sinn gestalten (evtl. Entwicklung einer gemeinsamen Liturgie)
  • Bei Neubauten gegebenenfalls ökumenische Kirchgemeindezentren verwirklichen
  • Bei der Vorbereitung von Pfarrwahlen mit der Schwestergemeinde ins Gespräch kommen.
  • Jedes Gemeindeglied kann auf Wunsch in die Adresskartei der Schwesterkirche aufgenommen werden, um auch dort, wo konfessionell getrennte Anlässe stattfinden, informiert und eingeladen zu werden.

Speziell möchten wir Sie ermutigen, im Hinblick auf die vielen Kinder aus konfessionell gemischten Ehen ein für Ihre Gemeinde stimmiges Seelsorgekonzept auszuarbeiten. Wie können wir dem doppelten Anliegen gerecht werden, den Kindern einerseits eine echte Beheimatung in einer Konfession zu geben, und ihnen andererseits die Kenntnis und die Hochschätzung der Konfession des anderen Elternteils zu vermitteln? Gibt es ökumenische Angebote wie "Chrabbelgottesdienste", Familienferien? Zu welchen konfessionellen Anlässen oder Gruppierungen können explizit auch Kinder der anderen Konfession eingeladen werden? Im kirchlichen Alltag sollte sichtbar werden, dass es nur eine christliche Taufe gibt, auf der sich das Leben der beiden Konfessionen aufbaut. Die Grundelemente des christlichen Glaubensbekenntnisses, die für beide Konfessionen gleich sind, und die konfessionsübergreifenden christlichen Grundhaltungen sollen den Kindern in erster Linie vermittelt werden. Darüber hinaus aber sollen die Kinder auch erleben können, in welcher Konfession sie beheimatet sind, indem sie in die traditionellen Ausdrucks- und Gottesdienstformen ihrer Konfession eingeführt werden.

Eucharistische Gastfreundschaft

Schliesslich kommen wir zu einem schmerzlichen Thema. Das Zeichen der Kircheneinheit, die Eucharistie, ist uns zum Zeichen der Trennung geworden. Zwei verschiedene kirchliche Auffassungen des Abendmahles stehen sich gegenüber. Für die Reformierten ist es Christus, der alle, die an ihn glauben, zu seinem Tisch einlädt. Darum werden auch Katholikinnen und Katholiken zur Teilnahme am Abendmahl in reformierten Gottesdiensten eingeladen. Für die katholische Kirche ist dagegen die Eucharistie so sehr das Zeichen der Kircheneinheit, dass sie erst in einer geeinten Kirche gemeinsam gefeiert werden kann.

In manchen Gemeinden beider Konfessionen wird schon heute als Vorwegnahme dieser Einheit eucharistische Gastfreundschaft geübt. Sinn dieser Gastfreundschaft kann es nicht sein, dass Menschen unvorbereitet am Mahl teilnehmen. Vielmehr soll das Gewissen jedes und jeder Einzelnen respektiert werden, damit sie nach redlicher Selbstprüfung im Sinne ihrer Konfession am Mahl teilnehmen. Durch eine Erwägung der konfessionellen Unterschiede im Eucharistieverständnis wird man nicht zuletzt den Glauben der anderen Konfession besser verstehen und das beiden Konfessionen Gemeinsame schätzen lernen.

Es gilt daher konfessionelle Unterschiede als Reichtum der je eigenen Tradition wahrzunehmen; noch stärker ist jedoch das Gemeinsame zu betonen: der eine Glauben und die eine Taufe - das ist echte Oekumene. Wir sind davon überzeugt, dass auch unsere beiden Kirchen den Auftrag haben, durch ihre ökumenische Ausstrahlung ein Gegengewicht zur Zersplitterung in der Welt zu setzen. Deshalb haben wir den Wunsch, dass Sie alle an Ihrem Ort den möglichen Beitrag dazu leisten.

In der Verbundenheit des gemeinsamen christlichen Glaubens grüssen wir Sie herzlich

Kirchenratspräsident Ruedi Reich
Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

Weihbischof Peter Henrici
Römisch-katholischer Generalvikar für den Kanton Zürich