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Pfarreiräte

Pfarreiräte
Der Pfarreirat ist ein eigenständiges Gremium, das in der Ortspfarrei alle Pfarreimitglieder vertritt und dem spezifische pastorale Aufgaben zukommen. Die Mitglieder des Pfarreirates werden in einer Pfarreiversammlung für eine Amtsdauer von drei Jahren demokratisch gewählt. Von Amtes wegen sind auch die Mitglieder des Seelsorgeteams im Pfarreirat vertreten.

Der Pfarreirat

  • nimmt die unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen in der Pfarrei wahr
  • entwickelt Visionen mit Blick auf Begegnung, Begleitung und Hilfe
  • berät die seelsorgerlich Verantwortlichen mit Blick auf pastorale Entwicklungen
  • unterstützt die Arbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarrei
  • organisiert pfarreiliche Anlässe und Angebote
  • motiviert freiwillig Engagierte zur Mitarbeit
  • kann Anträge oder Empfehlungen an die Kirchenpflege richten

Das Generalvikariat lädt die Präsidien zu regelmässigen Austauschtreffen ein. Der kantonale Seelsorgerat organisiert jährlich eine oder mehrere Tagungen zu pastoralen Themen. Neue Pfarreiratsmitglieder erfahren in einer Einführungsveranstaltung mehr über Aufgaben, Zuständigkeit und Verantwortung des Pfarreirats.

In regelmässigen Abständen finden Austauschtreffen für Pfarreiratspräsidien statt:

  • Mi, 16. März 2022
  • Do, 15. September 2022
  • Mo, 13. März 2023
  • Di, 12. September 2023
  • Mi, 13. März 2024
  • Do, 12. September 2024

Ein Rahmenstatut des Bistums gibt Orientierungshilfen für das Entwickeln von eigenen Statuten vor Ort. Letztere treten nach Genehmigung durch den Generalvikar in Kraft.
Ergänzend dazu wurde beim Austauschtreffen der Pfarreiratspräsidien 2016 ein Arbeitspapier zu «Funktionen und Aufgaben eines Pfarreirats» erstellt.