Visitation
Die Visitation ist eine kirchenrechtliche Anregung (Can. 396 § 1 CIC/1983), die genutzt werden kann, die pastorale Situation der Pfarrei zu befragen und zu analysieren und gegebenenfalls neue Akzente zu setzen.
Visitation als Pastoralentwicklung
Das Visitationsverfahren legt seinen Schwerpunkt auf Evaluation, Perspektiven- bzw. Pastoralentwicklung. Die Erhebungen anhand des Visitationsberichts sind den Verantwortlichen der Pfarreien eine Hilfe, zu sehen, zu urteilen und gegebenenfalls anders zu handeln.Visitationsbericht
Die Vorlage für den Visiationsbericht wird jeder Pfarrei individuell zugestellt, ausgefüllt mit den Daten, die im Generalvikariat bekannt sind. Es handelt sich dabei um eine spezielle 'life-style-Fassung'. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten Dokument "Erläuterungen zum Visitationsbericht".Visitation Pfarreiarchiv - Checkliste
Die Prüfung des Archivs und der Pfarrbücher wird von einer Firma vorgenommen, die vom bischöflichen Ordinariat Chur beauftragt und finanziert wird. In der Checkliste finden sich einige Hinweise, worauf erfahrungsgemäss zu achten ist.Erhebung der Gottesdienstteilnehmer/innen
Anhand des beigefügten "Einreisszettels" können Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer nach Geschlecht und Alter differenziert erhoben werden. Dazu muss nur die pdf-Datei ausgedruckt, eine entsprechende Anzahl kopiert und auf vier Teile zugeschnitten werden. Die dann auf DIN A 6 zugeschnitten Zettel können den Gottesdienstteilnehmenden vor dem Gottesdienst verteilt und anschliessend wieder eingesammelt werden.