Über uns

Kirchenaustritt

Es gibt viele Gründe aus der Kirche auszutreten. Was immer Sie zum Austritt bewegt - wir akzeptieren Ihren Entscheid. Und bieten Hand: Seelsorgende hören Ihnen gerne zu, wenn Sie diesen besprechen wollen.

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement die Angebote der Kirche bereichert und durch Ihre Kirchensteuer die unterschiedlichen Leistungen der Kirche ermöglicht haben.  Was Sie mit Ihrem Kirchensteuerbeitrag Gutes für die Menschen im Kanton Zürich bewirkt haben, erfahren Sie auf unserer Website kirchensteuerwirkt.ch.

 

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So erfolgt Ihr Austritt aus der katholischen Körperschaft korrekt:

  • Sie teilen Ihren Austritt aus der Kirchgemeinde und damit der katholischen Körperschaft der Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde schriftlich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse mit. Ein einfacher datierter und unterzeichneter Brief reicht (E-Mails erfüllen die Anforderung an die Schriftlichkeit nicht).
  • Bei Familien: sollen auch Ihre Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) den Austritt geben, müssen Sie dies explizit erwähnen und deren persönliche Daten aufführen. Kinder über 16 müssen gesondert ihren Austritt geben.
  • Die Kirchenpflege nimmt den Austritt zur Kenntnis und bestätigt ihn schriftlich. Für das Austrittsdatum ist das Datum massgebend, an dem die Austrittserklärung bei der Kirchenpflege oder der Pfarrei (Eingangsstempel) eingegangen ist.
  • Die Kirchenpflege/Kirchgemeinde informiert die Wohngemeinde über den Austritt.

 

 

Was sich mit dem Austritt ändert: 

  • einige Angebote wie Gottesdienste zur Trauung und Beerdigung können kostenpflichtig sein 
  • Sie können kein Patenamt (Taufpate/Taufpatin oder Firmpate/Firmpatin) mehr übernehmen
  • die Kirchensteuerpflicht entfällt
  • Sie verlieren Ihr Wahl- und Stimmrecht an der Kirchgemeindeversammlung  
  • Sie gelten im Kontakt mit offiziellen Ämtern nun als konfessionslos, obwohl Sie durch die Taufe nach wie vor Christ oder Christin sind. 

Nach wie vor sind Sie bei Veranstaltungen der Kirche jederzeit willkommen!