Über uns
Die Pensionskasse
Wer sind wir?
Die Pensionskasse für Angestellte der röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Zürich hat zum Zweck, die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die im Dienste der röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Zürich und anderen angeschlossenen Arbeitgebern zu erbringen.
Ein Anschluss an unsere Pensionskasse steht jedem offen. Kirchliche sowie nicht-kirchliche Instituionen dürfen sich uns anschliessen. Aktuell zählen wir inkl. den Kirchgemeinden ca. 100 angeschlossene Arbeitgeber mit ca. 2'000 Versicherten.
Sind Sie an einem Anschluss interessiert? Zögern Sie nicht mit der Geschäftsstelle zu kontaktieren.
Detaillierte Informationen über die finanzielle Situation und die Leistungen finden Sie in der Rubrik "Zahlen" und "Reglemente".
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links um mehr über die Aufgaben und Verantwortungen der beteiligten Akteure zu erfahren.
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Der Stiftungsrat
Aufgaben und personelle Zusammensetzung
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse.
Das oberste Organ nimmt die Gesamtverantwortung der Vorsorgeeinrichtung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Vorsorgeeinrichtung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Es legt die Organisation der Vorsorgeeinrichtung fest, sorgt für ihre finanzielle Sicherheit und überwacht die Geschäftsführung (Art. 51a/1 BVG).
Stiftungsrat-Mitglieder:
Stephan Hegner (Präsident)
Thomas Suter (Vizepräsident)
Mike Lüscher
Janine Zurbriggen
Michael Weisshar
Peter Marck
Petra Zermin
Pfr. Martin Burkart
Christine Gerstner
Anna Wörsdörfer
Cornelia Metzler
Christiane Roth
Kuno Rechsteiner
Der Stiftungsrat der Pensionskasse für Angestellte der röm.-kath. Kirchgemeinden des Kt. Zürich setzt sich aus je 6 Vertretern seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmern (Versicherte) wie folgt zusammen:
Institutionen: | Arbeitnehmervertreter: | Arbeitgebervertreter: |
---|---|---|
Stadtverband | 1 | 1 |
übrige Kirch-gemeinden | 2 | 2 |
Synodalrat | 1 | 1 |
Übr. angeschl. Institutionen | 2 | 2 |
Total | 6 | 6 |
Das Büro
Der Stiftungsratssausschuss
Das Büro ist ein aus delegierten Stiftungsräten bestehender Ausschuss, welcher sich mit der Vorbereitung und Durchführung von Stiftungsratssitzungen sowie zu behandelnden Geschäften - soweit dies nicht durch den Stiftugnsrat selbst wahrgenommen wird - beschäftigt.
Strategische Entscheide werden jedoch immer durch den Gesamt-Stiftungsrat getroffen.
Zusammensetzung:
Stephan Hegner
Thomas Suter
Cornelia Metzler
Peter Marck
Michael Weisshar
Die Geschäftsstelle
Operative Durchführung
Die Geschäftsstelle - bestehend aus dem Geschäftsführer und der Verwaltung - ist verantwortlich für die Durchführung des operativen Geschäfts unserer Pensionskasse. Sie ist dafür besorgt, dass die rechtlichen und reglementarischen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Geschäftsstelle ist das Bindeglied zwischen den Versicherten und dem Stiftungsrat und auch erster Ansprechespartner bei Fragen rund um Ihre berufliche Vorsorge.
Der Experte
Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52e BVG)
Der Experte für berufliche Vorsorge prüft periodisch, ob:
- die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann;
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Er unterbreitet dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung Empfehlungen insbesondere über:
- den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen;
- die Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind.
Mit dem Expertenmandat wurde die c-alm AG, Vadianstrasse 25a, 9000 St. Gallen betraut. Es wird von Dr. Roger Baumann wahrgenommen.
Die Revisionsstelle
Aufgaben der Revisionsstelle (Art. 52c BVG)
Die Revisionsstelle prüft unter anderem, ob die Jahresrechnung und die Alterskonten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie hält ihre Feststellungen in einem Bericht (Revisionsbericht) zuhanden des obersten Organs fest. Dieser Bericht bestätigt die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und enthält eine Empfehlung über die Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung.
Mit der Revision dieser Pensionskasse ist die Firma
BDO AG aus St. Gallen beauftragt.