Q&A
BVG Auskünfte
Wir geben kostenlos Auskunft über Ihre Pensionskasse oder Vorsorge – schweizweit und unabhängig!
Barauszahlung nach Ausreise
Einschränkung der Barauszahlung nach Ausreise Eine Person, welche die Schweiz definitiv verlässt, um sich in einem EU- oder EFTA-Land niederzulassen und die Barauszahlung ihres Guthabens aus beruflicher Vorsorge verlangt, muss den Nachweis erbringen, dass sie im entsprechenden Land nicht der obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen unterliegt.
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Das Auffangnetz in der beruflichen Vorsorge – sicher und kompetent.
Sicherheitsfonds BVG
Anfrage zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge Sind Sie auf der Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (auch 2. Säule genannt), so können Sie bei uns eine schriftliche Anfrage machen. Wir vergleichen Ihre persönlichen Daten mit den Meldungen der Einrichtungen und informieren Sie über das Ergebnis.