Verzinsung Altersguthaben für das Jahr 2021
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. November 2021 entschieden, den BVG-Mindestzinssatz bei 1.0% zu belassen. Die finanzielle Situation der Pensionskasse erlaubt es, auch den überobligatorischen Teil mit 1.0% zu verzinsen. Deshalb hat sich der Stiftungsrat entschieden, das Altersguthaben im Jahr 2021 umhüllend mit 1.0% zu verzinsen.