Fortsetzung Widmer-Studie der Universität Zürich Studie zur Nutzung von Angeboten der Kirchen
Für die sogenannten «Leistungen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung» erhalten die anerkannten Zürcher Religionsgemeinschaften insgesamt 50 Millionen Franken pro Jahr. Zu diesen Leistungen sind bereits mehrere Studien durchgeführt worden. Rund die Hälfte davon geht auch an die Katholische Körperschaft.
Die sogenannte «Widmer-Studie» der Universität Zürich erhob 2017 bei der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Römisch-katholischen Körperschaft Umfang, Bedeutung und Qualität der kirchlichen Leistungen. Die Studie hielt fest, dass der Aufwand der Kirchen für ihre Leistungen höher ist als die Summe, die die Kirchen vom Staat dafür bekommen. Erarbeitet hat sie ein Forscherteam um Professor Thomas Widmer, dem Leiter des Forschungsbereichs Policy-Analyse und Evaluation.
Im Hinblick auf die neue Finanzierungsperiode 2026 bis 2031 haben die Direktion der Justiz und des Innern (JI), die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Körperschaft gemeinsam eine neue Studie in Auftrag gegeben.
Anhaltende Legitimation der Kirchen
Laut der Studie erbringen die Kirchen ähnlich viele Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung wie 2017; in gewissen Bereichen sind es sogar mehr. Die kirchlichen Tätigkeiten sind grundsätzlich gut legitimiert und bei den Gemeinden und der Bevölkerung hoch erwünscht. Kirchliche Angebote stossen auch bei Personen mit nicht-christlicher Identifikation auf Zuspruch.
Angebote besser bewerben
Die Nutzung der kirchlichen Angebote durch die Bevölkerung wiederum hat seit der Vorgängerstudie im 2017 abgenommen, dies vor allem bei den unter 45-Jährigen. Stabil geblieben und sogar teilweise erhöht hat sich die Angebotsnutzung durch die politischen Gemeinden. Es zeigt sich weiter, dass die Bedeutung der Kirchen als öffentlich sichtbarer Akteur tendenziell abgenommen hat. Dies drückt sich zum Beispiel im abnehmenden Wissen um die kirchlichen Angebote und deren sinkende Präsenz aus. Hier ist sicherlich Handlungsbedarf seitens der Kirchen.
Basis für Rahmenkredit
Den kantonalen Behörden empfiehlt die Studie unter anderem, eine erhöhte Transparenz zu den kirchlichen Angeboten einzufordern und den bisherigen finanziellen Rahmen zu überprüfen. Im Laufe des kommenden Jahres wird der Regierungsrat dem Kantonsrat Antrag auf den Rahmenkredit 2026 bis 2031 stellen. Die abschliessende Gewichtung der Studienbefunde nimmt der Kantonsrat vor, indem er den Rahmenkredit beschliessen wird.
Im Auftrag der Direktion JI und der Kirchen analysieren Forschende der Universität Zürich aus den Bereichen Religionswissenschaft und Soziologie momentan auch die qualitativen Aspekte. Diese Studie soll aufzeigen, was ein kirchliches Angebot für einzelne Menschen und für die gesamte Gesellschaft bewirken kann. Die Studie steht kurz vor Abschluss und wird der Öffentlichkeit anfangs 2024 von den Auftraggebenden vorgestellt.
Die ganze Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern finden Sie hier.
Die Widmer-Studie finden Sie hier.
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