Kirche aktuell

Entscheid der Synode Zürcher Kirche verstärkt Missbrauchsprävention

Die Synode hat an der Sitzung vom 7. November einstimmig eine Teilrevision der kantonalen Anstellungsordnung gutgeheissen. Diese betrifft ergänzende Bestimmungen in der Missbrauchsprävention. Künftig müssen alle kirchlichen Angestellten einen Strafregisterauszug einreichen.
07. November 2019 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Seit Anfang 2000 gilt in der Katholischen Kirche im Kanton Zürich eine Nulltoleranz-Politik bei sexuellen Übergriffen. Den Antrag des Synodalrats, die Missbrauchsprävention in der Anstellungsordnung mit zusätzlichen Massnahmen zu verschärfen, hiess das katholische Parlament einstimmig gut.

Privat-Registerauszug für alle

So erfolgen Anstellungen in den Kirchgemeinden und bei der kantonalen Körperschaft künftig unter der Voraussetzung, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anstellungsbehörden einen Privatauszug aus dem Strafregister einreichen. Geht es um Mitarbeitende mit einer seelsorgerlichen, erzieherischen oder betreuenden Funktion, haben diese zusätzlich einen Sonderprivatauszug vorzulegen. Diese müssen zudem spätestens alle fünf Jahre neue, aktualisierte Auszüge vorweisen.

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Zu den ergänzenden Bestimmungen gehört auch, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen die sexuelle Integrität von Kindern, Jugendlichen oder abhängigen Personen keine Anstellung erfolgen darf oder bestehende Arbeitsverhältnisse beendet werden müssen.

Weiteres klares Signal für eine Nulltoleranz-Politik

Es ist der katholischen Kirche bewusst, dass mit dieser gesetzlichen Grundlage keine absolute Sicherheit geschaffen werden kann. Die Verantwortlichen sind aber überzeugt, mit diesen neuen Bestimmungen – zusammen mit laufenden Schulungen und künftig zwei Präventionsbeauftragten – ein weiteres klares Signal zu setzen. Die Teilrevision der Anstellungsordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern nicht das Referendum dagegen ergriffen wird.