Kirche aktuell

Zum Tod von Andreas Henrici Wichtiger Promotor des katholischen Kirchengesetzes 1963

Er war ehrenamtlicher juristischer Berater von Alfred Teobaldi, dem ersten Generalvikar im Kanton Zürich, warb entschieden für ein Ja zum katholischen Kirchengesetz 1963 und war aktives Mitglied der Katholischen Kirche im Kanton Zürich und darüber hinaus. Ende August ist er im Alter von 87 Jahren gestorben.
03. September 2021 Katholische Kirche im Kanton Zürich

 

René Zihlmann, Präsident der Zentralkommission 1994 bis 2007
René Zihlmann, Präsident der Zentralkommission 1994 bis 2007
René Zihlmann, ehemaliger Präsident der Zentralkommission (heute Synodalrat), arbeitete mit dem damaligen Weihbischof und Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus, Peter Henrici, über Jahre eng zusammen, kannte seinen verstorbenen Bruder Andreas und würdigt ihn.

Anfangs Woche ist der bekannte Jurist Andreas Henrici im Alter von 87 Jahren gestorben. Er entstammte einer geachteten Familie, die zu den ältesten eingewanderten katholischen Geschlechtern in Zürich gehörte. Er wuchs in Zürich auf und studierte hier und in Berlin Rechtswissenschaften und schloss als Dr. jur. utr. ab. Er war als Rechtsanwalt in seiner eigenen Kanzlei tätig, war zudem Lehrbeauftragter an den Universitäten Freiburg und Zürich und wirkte während 6 Jahren als Ersatzrichter am Schweizerischen Bundesgericht.

Er war zeitlebens eng mit der katholischen Kirche verbunden. Schon in jungen Jahren setzte er sich für die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Katholiken im Kanton Zürich ein. 1963 trat er, wie auch Generalvikar Teobaldi, an zahlreichen Pfarreiversammlungen auf und plädierte für das neue Katholische Kirchengesetz, das schliesslich mit beachtlichem Mehr angenommen wurde. Er war überzeugt, dass die Idee des Naturrechts mit der direkten Demokratie vereinbar ist, wie er später in einem Aufsatz darlegte. Andreas Henrici war auch Mitglied der Expertenkommission der Schweizer Bischofskonferenz zur Neueinteilung der Bistümer in der Schweiz, deren Vorschläge aber, wohl wegen zahlreichen Partialinteressen, nicht umgesetzt wurden. Die Ernennung seines Bruders Peter zum Weihbischof und Generalvikar im Bistum Chur durch Papst Johannes Paul II. hat Andreas Henrici mit einem bescheidenen und doch spürbaren brüderlichen Stolz erfüllt.

Andreas Henrici war, auch das lag durchaus in der Tradition seiner Herkunftsfamilie, gesellschaftlich und sozial engagiert, zum Beispiel in der Europäischen Pfadfinderschaft, dem Club Felix in Zürich und insbesondere als Präsident der ZEWO, dem schweizweit anerkannten Gütesiegel für Hilfswerke.

Andreas Henrici war einer, der der Kirche und der Gesellschaft sehr viel gegeben hat. Dafür sind wir ihm zu grossem Dank verpflichtet.

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