Entschädigungsreglement und Geschäftsordnung neu Synode berücksichtigt gelebte Praxis
Das neue Entschädigungsreglement wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet. Präsidien der ständigen Kommissionen sowie auch der Synode sollen infolge des gestiegenen Aufwands angemessen entschädigt und Spesen den aktuellen Preisen angepasst werden. Sitzungsgelder und Verpflegungspauschalen wurden moderat angepasst. Die Anpassungsvorschläge der Arbeitsgruppe wurden grösstenteils übernommen mit kleineren Änderungen.
Die Geschäftsordnung der Synode (GOS) ist die hauptsächliche Grundlage für die Gestaltung des Ratsbetriebes und die Arbeit in den Kommissionen. Seit der letzten Revision von 2019 zeigte sich, dass bei einzelnen Bestimmungen Anpassungen vorzunehmen sind. Es handelte sich im Wesentlichen um Präzisierungen zu wiederkehrend aufgetauchten Fragen oder um die Berücksichtigung der gelebten Praxis. Zudem machten die im 2022 durchgeführten Teilrevisionen der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich und des Reglements der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden einen Nachvollzug nötig.
Erneuerungswahlen können mit der neuen GOS neu nicht nur an der Urne, sondern auch an einer Kirchgemeindeversammlung und durch ein Kirchenparlament erfolgen. Geregelt wurde der Parlamentsbetrieb in ausserordentlichen und besonderen Lagen. Weiter ging es um Präzisierungen bei der Protokollführung, bei der Arbeit in den Kommissionen, bei den Aufgaben der Geschäftsleitung sowie der Interfraktionellen Konferenz.
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