Duales System So geht Katholische Kirche im Kanton Zürich
Was ist der Unterschied zwischen Pfarrei und Kirchgemeinde? Was ist die Synode, wer der Synodalrat? Und wie kommt es, dass in der Katholischen Kirche im Kanton Zürich nicht nur der Papst und der Bischof etwas zu sagen haben, sondern auch engagierte Frauen und Männer aus dem Volk? Die Strukturen des sogenannten «dualen Systems» der Katholischen Kirche im Kanton Zürich sind aussergewöhnlich.
Seit 1963 ist die Katholische Kirche im Kanton Zürich öffentlich-rechtlich anerkannt. Die Römisch-katholische Körperschaft und ihre Kirchgemeinden dürfen seither als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern einziehen und der Kanton unterstützt die Kirche für Leistungen, welche der ganzen Gesellschaft zugute kommen. Doch diese öffentliche Zuwendung hat auch Konsequenzen: So ist die kantonale Körperschaft verpflichtet, sich demokratisch zu organisieren und über die Verwendung ihrer Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Ein kurzes Video erklärt anschaulich die Strukturen des dualen Systems, angefangen von Pfarreien und Kirchgemeinden über Synode und Synodalrat bis hin zur Verbindung mit dem Bischof.
Die Kirchgemeinde stellt die kirchlichen Mitarbeiter an, die Kirchenpflege ist die anstellende Behörde. Der Pfarrer ist der Vorgesetzte dieser Mitarbeiter und selber den Weisungen aus Chur (via Generalvikariat) verpflichtet - oder er wäre es zumindest...
Und da zeigt sich das Problem: Weisungsrecht des Arbeitgebers (Kirchgemeinde) versus Weisungsrecht des zuständigen Bischofs oder Generalvikars (oder Pfarrers, um mal im Kleinen zu bleiben). Konfliktpotenzial en masse. Und leider keine Augen dafür.
Ausbaden dürfen es dann die Mitarbeiter und die Menschen an der Basis - die mit ihren Steuergeldern eine schlecht bis gar nicht funktionierende Struktur finanzieren.
Kommentare anzeigen