Sitzung der Synode Barbara Winter als Synodalrätin gewählt
Gaby Pandiani und fünf Erstunterzeichner brauchten mit ihrer Resolution für die Konzernverantwortungsinitiative (KoVi) einen langen Atem. Über zwei Stunden feilschte die Synode um Grundsätze und Wortwahl, bis schliesslich 42 von 73 Synodalen der Resolution für die KoVi zustimmten. Darin steht: «Wir teilen das Anliegen der Initiative, welche in der Schweiz sesshafte Unternehmen verpflichten will, für ihre sowie für die Tätigkeiten der von ihnen kontrollierten Unternehmen in den betroffenen Ländern Verantwortung für das Einhalten der Menschenreche und ökologischer Mindeststandards zu übernehmen. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Massnahmen nicht ausreichen, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Die Konzernverantwortungsinitiative zeigt dafür einen Weg auf, den die Mitglieder der Synode mehrheitlich unterstützen.»
Die gesamte Resolution finden Sie ganz unten im Text.
Barbara Winter-Werner neue Synodalrätin
Die Ersatzwahl in den Synodalrat wurde nötig, da Willi Lüchinger auf Ende Juni dieses Jahres aus gesundheitlichen Gründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. Zwei Kandidaten und eine Kandidatin standen zur Wahl, mit 48 von 75 gültigen Stimmen wählten die Synodalen Barbara Winter-Werner aus Winterthur. Damit ist der neunköpfige Synodalrat mit vier Frauen und fünf Männern wieder komplett.
Barbara Winter-Werner ist 53 Jahre alt, studierte ETH-Naturwissenschafterin und Lehrbeauftragte für Medizinethik an der Universität Zürich. Sie arbeitet als Geschäfts- und Teamleiterin am Begegnungszentrum «Anhaltspunkt» der katholischen Kirchgemeinde Winterthur.
Ebenfalls in einer Ersatzwahl wurde Silvia Meier für die Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon als Synodale vom katholischen Parlament bestätigt.
Auszahlung an die Kirchgemeinden
Im Nachgang zur Abstimmung zur Steuervorlage 2017 trat dieses Jahr auch das Gesetz in Kraft, wonach die öffentlich-rechtlichen anerkannten Kirchen während vier Jahren jährlich fünf Millionen Franken erhalten. Diese Gelder dienen dazu, die finanziellen Folgen der Steuervorlage abzufedern. Für die Jahre 2021 bis 2025 erhalten die katholische Körperschaft wie die reformierte Landeskirche jährlich 2‘494‘000 Franken, die christkatholische Kirche 12‘000 Franken. Die Synodalen beschlossen auf Antrag des Synodalrats einstimmig, das Geld vollauf den Kirchgemeinden zukommen zu lassen.
Qualitätsmanagement für die Paulus Akademie
Positiv nahmen die Synodalen den Bericht des Synodalrats zu einer Evaluation der Paulus Akademie zur Kenntnis. Diese umfasste verschiedene Aspekte wie Strategie, Organisation, Führung, Umgang mit Ressourcen und Effizienz. Im Vordergrund steht der rasche Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems. Zusätzlich verlangt die Synode von der Exekutive bis November 2021 einen Bericht zur Umsetzung der im Bereich gemachten Empfehlungen.
Seelsorgegeheimnis
Eine neue gesetzliche Grundlage in der Kirchenordnung regelt künftig die Entbindung vom Seelsorgegeheimnis. Grossmehrheitlich beschlossen die Synodalen, unter welchen Bedingungen Seelsorgerinnen und Seelsorger vom Seelsorgegeheimnis entbunden werden können. Für eine allfällige Entbindung sind neu der Generalvikar, das Präsidium des Synodalrats und die Bereichsleiterin Präsidiales beim Synodalrat zuständig. Die Revision tritt am 1. März 2021 in Kraft. Das Seelsorgegeheimnis bedeutet eine Verschwiegensheitsverpflichtung für alles, was Seelsorgenden in ihre beruflichen Tätigkeitanvertraut ist. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Beichtgeheimnis der Priester, von dem nie entbunden werden kann.
Motion zu Klimamassnahmen
Eine vom Synodalen Erwin Hollenstein eingebrachte Motion wurde mit 64 zu 11 Stimmen überwiesen. Der Synodalrat muss nun einen Vorschlag ausarbeiten, wie bauliche Massnahmen der Kirchgemeinden, «die zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen beitragen», finanziell unterstützt werden. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Körperschaft sollen bis zu 50% der energetischen Kosten übernommen werden.
Bistumsfonds
Synodale Elmar Weilenmann wollte in der Fragestunde vom Synodalrat wissen, weshalb es den Bistumsfonds noch brauche. Zweck des Fonds ist die allfällige Errichtung eines Bistums Zürich. In seiner Antwort teilt die Exekutive die Einschätzung des Fragestellers, dass der nun schon jahrzehntelange Stillstand in der Bistumsfrage ernüchternd sei. Weiter führte Synodalratspräsidentin Franziska Driessen-Reding aus: «Ob die Errichtung eines eigenen Bistums Zürich konkrete Verbesserungen für das kirchliche Leben darstellen würde, hängt von den Rahmenbedingungen ab.» Dazu würden massgeblich das Wahlrecht, die Mitsprachmöglichkeiten und die Verteilung der finanziellen Lasten unter den heutigen Bistumskantonen zählen. Man solle sich doch bitte noch etwas in Geduld üben, solange die Wiederbesetzung des Bischofsstuhls nicht definitiv geregelt sei. «Sollte sich in den kommenden Jahren zeigen, dass auch unter der künftigen Bistumsleitung die Bistumsfrage nicht gelöst werden kann, muss über den Sinn und Zweck des Bistumsfonds tatsächlich nachgedacht werden.»
Hier finden Sie den Text der verabschiedeten Resolution zur Konzernverantwortungsinitiative.
Resolutionstext_ueberarbeitet Synode 05.11.2020 gp.pdf — 392.8 KB
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