Konflikt in Regensdorf Bericht über die Administrativuntersuchung liegt vor
Als Oberaufsichtsinstanz über die Kirchgemeinden ersuchte der Synodalrat die Aufsichtskommission, die zahlreichen und teilweise auch öffentlich erhobenen personal- und strafrechtlich relevanten Vorwürfe von Mitarbeitenden und Kirchgemeindemitgliedern abzuklären. Dies geschah in Absprache mit dem Delegierten des Apostolischen Administrators für die Bistumsregion Zürich/Glarus, Josef Annen.
Die Aufsichtskommission hatte umgehend eine Administrativuntersuchung angeordnet, welche durch eine externe Fachperson durchgeführt wurde. Da eine Vielzahl von involvierten Personen befragt werden musste und die abzuklärenden Sachverhalte sehr komplex waren, verlangte die Untersuchung viel Zeit. Aufsichtsrechtlich relevante Verstösse wurden nicht festgestellt, weshalb ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde nicht angezeigt ist.
Dies sind die zentralen Ergebnisse der Untersuchung:
- Die Vorwürfe des Mobbings und der systematischen Verletzung der personalrechtlichen Fürsorgepflicht wurden nicht erhärtet, wenn auch Verhaltensweisen geschildert worden sind, welche eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen könnten.
- Bei den befragten aktuellen und vor allem ehemaligen Mitarbeitenden handelte es sich im Wesentlichen um solche, welche dem Führungsstil des Pfarrers kritisch gegenüberstehen. Diese Kritik wurde gegenüber der Untersuchungsleitung sehr offen und auch teilweise mit Nachdruck geäussert und ist ernst zu nehmen.
- Es haben sich keine Hinweise dafür ergeben, dass Mitarbeitende durch den Pfarrer oder die Kirchenpflege in aufsichtsrechtlich relevanter Weise schikaniert, ausgegrenzt, gedemütigt, beleidigt, bedroht oder verleumdet würden.
- Bei den festgestellten Konflikten handelt es sich vorab um unterschiedliche Ansichten betreffend Kompetenzverteilung und Umgangston, welche durch Pfarrer und Kirchenpflege zu analysieren sind, welche aber in keiner Weise ein Mass bzw. eine Qualität erreichen, welches ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde als angezeigt erscheinen lassen würde.
- Die Kommission empfiehlt den Verantwortlichen zu prüfen, welche Massnahmen möglich und angezeigt sind, um solchen unterschiedlichen Ansichten inskünftig gerecht zu werden. Dies ist Sache der Kirchenpflege, des Pfarrers und allenfalls dessen innerkirchlichen vorgesetzten Stellen.
- Bezüglich der Führung und Organisation von Kirchgemeinde und Pfarreiarbeit im Allgemeinen hat sich ergeben, dass Kirchenpflege und Pfarrer effizient zusammenarbeiten und gute Leistungen erbringen.
- Der Pfarrer wurde in gültiger Wahl rechtskräftig gewählt, wobei zu diesem Zeitpunkt die Person des Pfarrers sowie seitens einiger Personen gegen ihn bestehende Vorbehalte bekannt waren.
Treten keine wesentlichen Rechtsverletzungen zu Tage, so ist es nicht Sache der Aufsichtsbehörde, eine gültige demokratische Wahl nachträglich aufzuheben. Dies gilt auch dann, wenn die kritischen Kirchgemeindemitglieder eine nicht unerhebliche Minderheit darstellen.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können über konkrete Vorwürfe und die Details der Ergebnisse der Administrativuntersuchung keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Kommentare anzeigen