Schutzmassnahmen der Kirche Ab 28. Mai sind Gottesdienste wieder möglich
Aktualisierte Fassung vom 26. Mai 2020
Wir sind sehr erleichtert, dass wir und alle anderen Religionsgemeinschaften ab Donnerstag, 28. Mai, wieder unseren Glauben im Gottesdienst feiern und stärken können. In die Erleichterung mischt sich aber auch Unsicherheit ein, wie die Sicherheitsanforderungen der Regierung vor Ort genau umgesetzt und garantiert werden können.
Das Bundesamt für Gesundheit schreibt eine Sitzdistanz von zwei Metern zwischen den Teilnehmenden vor.
Pro Besucherin und Besucher soll eine Grundfläche von vier Quadratmetern zur Verfügung stehen. Damit berechnet sich die maximale Zahl der Teilnehmenden eines Gottesdienstes an der Grösse der jeweiligen Kirche. Die Verantwortlichen vor Ort sind verpflichtet, diese Distanzregeln strikt einzuhalten. Das gilt auch beim Eintritt in die Kirche wie vor allem auch beim Verlassen der Kirche nach dem Gottesdienst.
Desinfektionen sind Pflicht
Türklinken, Sitze, Geländer und alle verwendeten Gegenstände sowie die Grundfläche werden nach jedem Gottesdienst desinfiziert. Auch stehen bei allen Eingängen Hygienestationen zur Verfügung.
Eine Alterslimite gibt es nicht. Kirchenleitung und Regierung appellieren an die Eigenverantwortung der Teilnehmenden.
Nur wer Krankheitssymptome aufweist, muss dem Gottesdienst fernbleiben. Eine Maskenpflicht besteht nicht, das Tragen einer Maske ist aber erlaubt und liegt ebenfalls in der persönlichen Verantwortung.
Verzicht auf Mundkommunion
Wenn die Distanzregeln vor Ort nicht vor, während und nach dem Gottesdienst gewährleistet werden können, müssen die Personendaten der Teilnehmenden erfasst werden. Diese Angaben werden für 14 Tage aufbewahrt und dann gelöscht.
Über die Austeilung der Kommunion entscheiden die Verantwortlichen vor Ort. Wegen des zu grossen Risikos wird dringend empfohlen, auf Mundkommunion zu verzichten.
Bei allen offenen Fragen gilt: Erkundigen Sie sich bei den Zuständigen der Pfarrei, in der Sie den Gottesdienst besuchen möchten.
Nicht alles kann zentral geregelt werden, es braucht auch die Anpassung der Regeln entsprechend der örtlichen Verhältnisse.
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