Bistum Chur Grenzverletzung gegenüber Minderjähriger
Das Bistum Chur und das Generalvikariat Zürich-Glarus hat aufgrund einer Meldung aus einer Pfarrei die vorgesehenen Schritte eingeleitet.
03. Oktober 2024
Katholische Kirche im Kanton Zürich
Die Strafverfolgungsbehörden wurden umgehend informiert. Es besteht der Verdacht, dass ein Seelsorger ein grenzverletzendes Verhalten gegenüber einer zum Zeitpunkt des Vorfalles Minderjährigen gezeigt hat.
Zu den Vorwürfen und der Person können wir aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte erteilen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Thomas Boutellier, Informationsbeauftragter des Generalvikariats Zürich-Glarus thomas.boutellier@zhkath.ch
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