USR III: Sorge tragen zum sozialen Zusammenhalt
Die Kirchen setzen sich aus evangelischem Auftrag und in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für das Wohlergehen der ganzen Bevölkerung ein. Dazu gehört insbesondere das Einstehen für die Schwachen und Benachteiligten. Das politische Klima in Europa wird zunehmend rauher und Errungenschaften wie die gesellschaftliche Solidarität scheinen ihre Selbstverständlichkeit zu verlieren. Diese Entwicklung gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, besonders wenn der Mittelstand zusätzlich steuerlich belastet würde. In solcher Situation sind Unterfangen wie die USR III heikel. Dennoch verzichten der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft auf eine Abstimmungsempfehlung für den 12. Februar. Sie rufen Öffentlichkeit und Mitglieder auf, sich eingehend mit der Vorlage zu befassen und den persönlichen Entscheid sorgfältig und in christlicher Verantwortung zu treffen.
Hier können Sie die Stellungnahme der Zürcher Kirchen lesen.
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