Mit Zwang zum Heil? Ethische Crux der Medizin
Darf der Arzt dem Patienten zu dessen eigenem Heil eine Behandlung aufzwingen? Was, wenn der Patient selbst nicht urteilsfähig ist? Susanne Brauer, Studienleiterin der Paulus Akademie, lädt ein, über diese ethischen Fragen nachzudenken.
Wenn man fragt, ob es noch Zwangsmassnahmen in der Medizin gibt, muss man zunächst überlegen, was unter Zwang verstanden wird. In der Regel bezeichnet man damit die Durchführung einer Massnahme, welche die betroffene Person ablehnt oder gegen die sie sich körperlich oder verbal wehrt. Ein kleines Kind zum Beispiel, das gegen seinen Willen eine Spritze bekommt, wird in diesem Sinne gezwungen. Oder auch ein Betrunkener, der trotz seinem lautstarken Protest im Spital wegen eines Notfalls behandelt wird. In beiden Fällen würden die meisten von uns die medizinische Intervention für richtig – ja sogar für geboten – erachten. Die Gretchenfrage lautet also nicht, ob es noch Zwang in der Medizin gibt, sondern unter welchen Umständen er ethisch gerechtfertigt sein könnte.
Denn in der Medizin gilt prinzipiell der Grundsatz: keine Behandlung ohne die Zustimmung der betroffenen Person, die man vorher über die Art, den Nutzen und die Risiken der Behandlung aufgeklärt hat.
Abweichungen von diesem medizin-ethischen Grundsatz sind nicht denkbar. Wenn in der Medizin Zwang ausgeübt wird, bedarf dies deshalb einer ausgiebigen ethischen Begründung.
Nicht nur in der Psychiatrie ein Thema
Zwang wird oft als ein Thema der Psychiatrie wahrgenommen. Man denkt an Zwangsjacken, Fixierung und „Gummizellen“. Dieser Eindruck täuscht. Wenn man Zwang weit definiert, dann zählen dazu alle Handlungen in der Medizin, die an urteilsunfähigen Menschen durchgeführt werden, obwohl diese ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen. Das sind Menschen, die (noch) nicht über die geistigen Fähigkeiten verfügen, welche für ein Verständnis einer Situation notwendig sind, und die daher in medizinischen Fragen nicht selbst entscheiden können. Dazu gehören Kinder genauso wie Menschen mit schweren kognitiven Behinderungen und Beeinträchtigungen, und auch Menschen, die im Koma liegen, im Delir oder aus anderen Gründen nicht ansprechbar sind und deren Wille, z.B. in Form einer Patientenverfügung, unbekannt ist oder nie gebildet wurde. Neben den Partizipationsrechten, die auch solchen urteilsunfähigen Menschen zukommen, tritt das medizin-ethische Prinzip der Fürsorge stärker in den Vordergrund.
Fürsorge – zu welchem Preis?
Nehmen wir zum Beispiel Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Sie verlieren leicht die Orientierung und verirren sich. Ist es nun Zwang, wenn ihre Bewegungsfreiheit dadurch einschränkt wird, dass die Ausgänge einer Betreuungsinstitution geschlossen gehalten werden?
Oder sollten sie lieber durch Medikamente so „ruhig“ gestellt werden, dass ihnen die Lust am Spazierengehen abhandenkommt? Wäre Letzteres humaner oder das Beispiel eines noch grösseren Zwangs? Angesichts der steigenden Zahlen der an Demenz Erkrankten betreffen solche Überlegungen vermutlich sehr viele Menschen. Auch deshalb ist es in meinen Augen sehr wichtig, Zwangsmassnahmen in der Medizin zu thematisieren und in ihren ethischen Aspekten zu beleuchten.
Susanne Brauer leitet in der Paulus Akademie den Bereich Bioethik, Medizin und Life Sciences.
HINWEIS AUF DIE VERANSTALTUNG
Die neue Veranstaltungsreihe „Stundenhalt“ thematisiert Fragen der Bioethik und Medizin im kleinen Kreis.
Am 14. Mai behandelt die Paulus Akademie ein delikates Thema: Zwangsmassnahmen in der Medizin. Eingeladen ist Prof. Dr. med. Dr. phil. Paul Hoff, Chefarzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Gesprächsleitung: Susanne Brauer.
Wann: 19 – 20 Uhr, anschliessend Apéro
Wo: Zentrum Karl der Grosse, Erkerzimmer, Kirchgasse 14, Zürich
Zur Anmeldung geht es hier.
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