Kirche aktuell

Kirche in der öffentlichen Debatte Kirche, Klappe halten?

Benno Schnüriger

Benno Schnüriger ist Staatsrechtler und war von 2007 bis 2018 Präsident des Synodalrats der Katholischen Kirche im Kanton Zürich.

Benno Schnüriger
Dürfen sich Kirchen in politische Debatte einmischen – oder müssen sie das sogar? Der ehemalige Synodalratspräsident Benno Schnüriger wehrt sich gegen den Maulkorb für Kirchenleute, den wirtschaftsnahe Kreise immer wieder fordern. Wiederholt auch die Theologin Béatrice Acklin Zimmermann.
27. Januar 2022

«Klappe halten, Kirche!» So lautet der regelmässig in den Medien erscheinende Zwischenruf von Theologinnen und Theologen, Domherren, von Parteien und Wirtschaft sowie deren Verbänden oder auch von Journalisten, wenn sich das kirchliche Bodenpersonal erfrecht, der Botschaft Jesu konkrete Konturen zu geben. Natürlich soll den Pfarrerinnen und Pfarrern oder den Priestern und anderen Seelsorgenden nicht ganz grundsätzlich ein Maulkorb verpasst werden. Aber es gibt offenbar immer wieder «Expertinnen» und «Experten», die bestimmen wollen, wann sich «die Kirche» zu politischen Fragen äussern darf und wann nicht. In einem kürzlich erschienen NZZ-Beitrag von Béatrice Acklin Zimmermann, Geschäftsführerin des wirtschaftsnahen Think Tank Liberethica, wurde diese Meinung wie folgt umschrieben:

Die Kirchen sollen zur Politik schweigen und sich darauf beschränken, «die Würde des einzelnen Menschen anzumahnen»

In den tief roten, verbotenen Bereich also gehören ganz konkrete Meinungsäusserungen zu politischen Vorlagen im Rahmen einer Abstimmungsdiskussion. Zum hell grünen Bereich gehören fromme Äusserungen zum Evangelium wie z.B. die unverbindlichen Verweise auf Mitmenschlichkeit, Menschenwürde und Lebensschutz. Oder anders ausgedrückt: Schöne Worte von der Kanzel, aber bitte keine Verbindlichkeit im Handeln. Natürlich müssen sich Seelsorgende immer gut überlegen, wann und in welchem Rahmen sie sich ganz konkret politisch äussern. Diese Aufgabe kann ihnen niemand abnehmen. Denn die Kirchen, insbesondere die im Kanton Zürich öffentlich-rechtlich anerkannten, haben bekanntlich ganz verschiedene Kostgänger. Überlassen wir es doch dem lieben Gott, wen er zu seinen Kindern zählt und wer nicht. Auch die Kirchen sind in sich selbst ja keine geschlossenen Einrichtungen. Wenn die Kirchen die Kinder taufen, müssen sie auch die Erwachsenen aushalten.

Wir können selber denken - und eine Haltung vertreten

Aber die Bemerkung von Béatrice Acklin, dass es störe, wenn Kirchen mit biblischen Normen Politik machen, ist doch irritierend. Es sind immer Menschen, die für die Kirche handeln. Ja natürlich, auch Seelsorgerinnen und Seelsorger können selbstgerecht sein, vom moralischen Hochsitz herab insinuieren, sie wüssten, was richtig sei und falsch. Aber gehört dieser Vorwurf nicht in die Mottenkiste der Geschichte? Ich habe gemeint, derartige Ansichten seien mit der Aufklärung überwunden. Allenthalben wird beklagt, dass der Dorflehrer, der Gemeindeammann oder eben der Herr Pfarrer auch nicht mehr das seien, was sie einmal gewesen sind. Und nun plötzlich, wenn es um konkrete politische Fragen geht, sollen wir mündigen Bürgerinnen und Bürgern vor den Hochwürden einknicken? Wir Schweizerinnen und Schweizer sind doch so stolz, dass wir alle unsere Meinungen, Überzeugungen, Haltungen und persönlichen Werte in den politischen Diskurs einbringen dürfen. Warum soll ein Priester, der sich im Verein Caritas Zürich engagiert, seine Meinung zum Skandal der Armut in der Schweiz oder einer Revision der Sozialhilfe nicht kundtun dürfen? Einfach, weil er ein Priester ist?

Was sagt das Kirchengesetz?

Derartige Zwischenrufe geben Anlass zu klären, wie denn der Staat sein Verhältnis zu den Kirchen – eben den Kirchen als Ganzes und nicht ihrer Amtsträger – sieht. Denn Staatsbürger sind wir ja alle, ob Kleriker oder nicht. Drei Texte sind dabei hilfreich:

Im Antrag des Regierungsrates des Kantons Zürich zum Kirchengesetz vom 31. Mai 2006 wird zum Grundverständnis dieses Gesetzes Folgendes ausgeführt:

«Die Kirchen, die sich selbst als vorbestehende, eigenständige und für öffentliches Wirken geschaffene Gemeinschaften verstehen, werden vom Staat als wesentlich für die Gemeinschaft beurteilt und in ihrer Organisation mit den Attributen des öffentlichen Rechts ausgestaltet, ohne dass sie damit zur Staatsgewalt werden. Für diese in der schweizerischen Verfassungstradition verankerte Form des Miteinanders haben sich die Stimmberechtigten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wiederholt entschieden. Zu den kirchlichen Aufgaben gehört daher insbesondere auch die Suche nach Sinn und Werten in der Gesellschaft. Gerade deshalb haben die Kirchen eine umfassende, kritische, wertebegründende und wertevermittelnde und damit integrative gesellschaftliche Funktion. Der Staat anerkennt die auf Gemeinschaft gerichtete Kraft der christlichen Tradition und versucht, ihr eine angemessene Form zu geben. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Staat sich selbst nicht absolut setzt und sich seiner Grenzen bewusst ist. Er bedarf der kritischen Begleitung durch eine ‘Potenz des öffentlichen Rechts’, die das staatliche Handeln an ethischen Werten misst.»

Jeder Juristin und jedem Juristen wird in den ersten Semestern des Studiums eingehämmert, dass der Staat mittels Gesetzen handelt. Nur darum ist er ja ein Rechtsstaat. Und nun soll den Kirchen und deren Vertretern – vor allem wenn sie Pfarrer und Priester sind – genau dieses Eingreifen in den Gesetzgebungsprozess verboten werden?

... und was die Bundesverfassung?

Aus Sicht des Staates also ist der Massstab für das politische Handeln der Kirchen «die auf Gemeinschaft gerichtete Kraft der christlichen Tradition». Ich höre schon das empörte Schnauben aus der Ecke der Empörten. ‘So ein Schmarren kann ja nur den Zürchern in den Sinn kommen’; ‘Wir sind doch nicht in den Gottesdiensten und Heiligen Messen’ und ‘Hallo, wir sind Politiker und Politikerinnen, und als solche gestalten wir und niemand anders den Staat und dessen Gesetze. Punkt.’

Dann schauen wir doch einfach auf die Gestaltungsgrundätze, wie sie die Bundesverfassung in der Präambel auflistet. Sie beginnt schon mit einem sperrigen Anruf: «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» (Inklusive Ausrufezeichen). Da läuft es den einen kalt den Rücken hinunter. Zudem können offenbar immer weniger Personen mit diesem Anruf etwas anfangen. Immerhin hilft uns die Präambel der Verfassung in der Interpretation dessen, was denn die Idee des staatlichen Handelns sein könnte:

Das Handeln in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, das Handeln im Bestreben, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, oder das gemeinsame Wissen darum, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.

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Grossmünster und Rathaus: Religion und Politik stehen in Beziehung zueinander. Foto: Christian Murer

Weckruf der Theologie

Der Theologe Johann Baptist Metz (1928 – 2019) formulierte diese Handlungsanleitung wie folgt:

«'Selig die hungern und dürsten nach Gerechtigkeit' - selig die hungern und dürsten nach jener ungeteilten Gottesgerechigkeit, die für alle gelten soll, für Lebende und Tote, für gegenwärtige und vergangene Leiden. Das leidenschaftliche Interesse an dieser ungeteilten Gottesgerechtigkeit gehört in die Konstitution der Gotteszeugenschaft. (…) Wo der eschatologische Gott, postmodern, aus der Religion verschwindet, wird die Religion nicht etwa erst politikfähig, sondern ganz und gar unpolitisch, ganz und gar ihrer prophetisch-gesellschaftskritischen Kraft beraubt.» («Mystik der offenen Augen». Gesammelte Schriften Band 7, S 214)

Mein Rat an die Theologin Béatrice Acklin Zimmermann, die ich aus ihrer Zeit als Studienleiterin der Paulus Akademie bestens kenne: Studiere nochmals unsere Bundesverfassung. Und lies den Theologen Johann Baptist Metz, bevor Du Dich erneut öffentlich zum Thema ‘Kirche und Politik’ äusserst.