Aktuelle Ausgabe forum-Pfarrblatt Erweiterung des Ehebegriffs
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Das Lehramt der Römisch-katholischen Kirche lehnt gelebte Homosexualität nach wie vor als Sünde ab. Dennoch möchte die Schweizer Bischofskonferenz nicht als Gegnerin gleich-geschlechtlicher Beziehungen wahrgenommen werden. In ihrer Stellungnahme zu «Ehe für alle» schreibt sie deshalb: «Wie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erachtet es die SBK als wichtig, im Bereich des Bürgerrechts und der Hinterlassenenrenten für alle Personen Gleichstellung herbeizuführen.» Letztlich folgen die Bischöfe dann aber doch der katholischen Lehre, indem sie die «Ehe für alle» ablehnen. Ihr zentrales Argument: Die Ehe sei auf Familiengründung ausgerichtet.
Den Standpunkt der Bischofskonferenz unverblümt auf den Punkt gebracht: Sex dient der Fortpflanzung und hat ausschliesslich in einer kirchlich geschlossenen Ehe etwas zu suchen. Die Bischöfe folgen damit dem «Katechismus der Katholischen Kirche». Dieser hält in seinen Bestimmungen zur Ehe fest: «Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung.»
Mit ihrer Haltung lassen die Bischöfe allerdings nicht bloss homosexuelle Paare links liegen, sie verlieren auch die Gestaltung von Partnerschaft und Familie in unserer Gesellschaft aus dem Blick. Die grosse Mehrheit der Paare, die sich heute trauen lässt, lebt bereits vorher zusammen. Viele Kinder werden ausserhalb einer Ehe gezeugt und erzogen. Viele Paare heiraten in einem Alter, in dem ihre Ehe nicht mehr auf Familiengründung ausgerichtet ist. Die gängige Vorstellung von Ehe entspricht faktisch schon lange nicht mehr der von der katholischen Kirche propagierten sakramentalen Ehe. Nicht nur in der säkularen Zivilgesellschaft, auch unter heterosexuellen Kirchenmitgliedern werden mit grosser Selbstverständlichkeit verbindliche, aber kirchlich nicht abgesegnete Beziehungsformen gelebt, die der Katechismus genau wie gelebte Homosexualität für Sünde hält.
Dennoch pochen die Bischöfe darauf, dass das Verständnis der zivilen Ehe sich am dogmatisch-katholischen Eheverständnis zu orientieren habe. Die Zahlen zeigen jedoch seit Langem eine andere Realität: 2020 wurden in der Stadt Zürich 2751 zivile Ehen geschlossen. Im gleichen Zeitraum fanden in der Stadt 36 katholische Trauungen statt. Nimmt man jene kirchlichen Trauungen dazu, die im Ausland gefeiert wurden, kommt man auf insgesamt 161 katholische Trauungen. Gesamtschweizerisch ging die Zahl katholischer Trauungen seit 2012 von 4548 auf 1629 zurück, während die zivilen Trauungen – abgesehen vom Coronajahr 2020 – einigermas-sen stabil geblieben sind.
Fazit: Wir stimmen bei «Ehe für alle» über ein staatliches Verständnis von Ehe ab. Es braucht die Zivilgesellschaft nicht zu kümmern, dass das Lehramt der Römisch-katholischen Kirche an einem engen Eheverständnis festhält, nach dem ihre Kirchenmitglieder – ob heterosexuell oder homosexuell – in Sünde leben, weil sie unverheiratet oder wiederverheiratet zusammen sind.
2020 wurden in der Schweiz insgesamt 35 160 zivile Ehen geschlossen. Im gleichen Zeitraum haben 651 gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Ihr Durchschnittsalter liegt im Schnitt zum Zeitpunkt der Eintragung um zehn Jahre höher als jenes der Paare, die zivilrechtlich heiraten.
Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass von den schwulen und lesbischen Paaren vor allem jene staatlich anerkannt werden möchten, die bereits in einer langjährigen Beziehung leben. Sie pflegen ein bürgerliches Verständnis von Partnerschaft und wünschen sich deshalb jene Rechtssicherheit, die der Staat für die zivile Ehe garantiert.
Die eingetragene Partnerschaft ist seit 2007 möglich. Seit 2010 hat sich die Zahl um 700 jährlich eingependelt. Dennoch sehen die Bischöfe in der «Ehe für alle» eine Gefahr für traditionelle Ehen. Sie scheinen zu befürchten, dass immer mehr Männer und Frauen ihr Glück in einer gleichgeschlechtlichen Ehe suchen. Dass also die traditionelle Ehe zurückgedrängt würde.
Insgeheim scheint man zu befürchten, dass Schwule und Lesben die bürgerlich-konservative Gesellschaftsordnung, die sich auch in der zivilen Ehe ausdrückt, zu Fall bringen wollen. Auch dieses Klischee wurde von der Realität längst überholt. In der SVP vertreten Schwule stramm rechtsbürgerliche Positionen. Und im linken Milieu politisieren auch Frauen und Männer, die in ganz traditionellen Familienstrukturen leben.
Fazit: Bei der «Ehe für alle» geht es nicht um die Aushöhlung des Ehebegriffs. Es geht vielmehr um seine Erweiterung. Diese Öffnung könnte sogar zu einer Stärkung einer traditionellen Sicht auf Partnerschaften führen, weil zu erwarten ist, dass auch unter Schwulen und Lesben eher wertkonservative Paare eine Zivilehe eingehen.
Wie bereits erwähnt, sieht die Bischofskonferenz als wichtigstes Ziel der Ehe das Zeugen von Kindern. Sie argumentiert gegen die «Ehe für alle» deshalb besonders ausführlich unter diesem Gesichtspunkt. Wie wird mit dem Kinderwunsch eines gleichgeschlechtlichen Paares umgegangen?
Die Bischofskonferenz schreibt dazu: «Gleichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch für heterosexuelle Paare), weil sie Keimzellenspenden erfordert und im Widerspruch zu den Rechten des Kindes steht.»
Weshalb argumentiert die Bischofskonferenz mit Fortpflanzungsmedizin, obwohl diese gar nicht Teil der Vorlage «Ehe für alle» ist? Weil in der Schweiz gespendete Samenzellen laut dem Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur von Ehepaaren verwendet werden dürfen. Bei einem Ja zur «Ehe für alle» dürften also auch lesbische Paare eine Samenspende in Anspruch nehmen. Dass die Bischofskonferenz hier eine Ungerechtigkeit gegenüber schwulen Paaren beklagt, ist ein leicht durchschaubares taktisches Manöver.
Die Fortpflanzungsmedizin ist zwar – nicht nur bei der Bischofskonferenz – ein umstrittenes Feld, aber weder ein Ja noch ein Nein zur «Ehe für alle» lösen die ethischen Fragen, die damit verknüpft sind, denn sie betreffen auch heterosexuelle Paare.
Fazit: Wenn es tatsächlich in erster Linie darum geht, die Fortpflanzungsmedizin in Frage zu stellen, dann müsste konsequenterweise das Bundesgesetz dazu angegriffen werden. Die «Ehe für alle» ist schlicht der falsche Schauplatz. Auch eine Ablehnung der «Ehe für alle» ändert nichts daran, dass verheiratete heterosexuelle Paare eine Samenspende in Anspruch nehmen können – was die Bischofskonferenz ja explizit ablehnt.
Die Bischofskonferenz schreibt: «Niemand [hat] das Recht auf ein Kind, es gibt vielmehr Rechte des Kindes. In diesem Sinne ist aus der Ehe kein Recht auf Kinder abzuleiten.» Gerade die katholische Vorstellung einer Ehe, deren Krönung «die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft» sei, hat im Laufe der Geschichte allerdings unter anderem dazu beigetragen, dass Paare aus dieser Verpflichtung ein Recht ableiten.
Dass die meisten Kinder auf «natürliche Weise» in eine Beziehung zwischen ihrem Vater und ihrer Mutter hineingeboren werden, wird mit Sicherheit auch in Zukunft die Regel sein. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Kinder ausschliesslich bei ihren leiblichen Eltern glücklich aufwachsen können. Zu allen Zeiten in der Menschheitsgeschichte sind Kinder in unterschiedlichsten Familienformen gross geworden. Abwesende Väter gab es schon immer, abwesende Mütter auch. Kinder wurden in Kriegszeiten ausschliesslich von Frauen erzogen. Oder von einem früh verwitweten Vater.
Obwohl es ein Recht des Kindes gibt, Mutter und Vater zu kennen, gibt es nicht einmal dafür eine Garantie. Und leider gibt es auch keine Garantie, glücklich aufzuwachsen. Es gibt Familien nach tradionellem katholischem Muster, die für ihre Kinder zur Hölle werden. Und unkonventionellste Formen, die für Kinder zum Segen werden. Wenn nur ein einziges gleichgeschlechtliches Paar einem Kind eine gute Kindheit ermöglicht, dann wird damit das Argument hinfällig, gleichgeschlechtliche Paare seien «von Natur aus» als Eltern nicht geeignet. Umgekehrt würde ja auch niemand auf die Idee kommen, aus sexuellem Missbrauch in traditionellen Familien zu folgern, es müsse ein strenges Verbot eben dieser traditionellen Familie erfolgen.
Fazit: Kinder haben das Recht, in einer liebevollen Umgebung aufzuwachsen, und hoffentlich auch das Glück, dies tatsächlich erleben zu dürfen. Die liebevolle Umgebung ist jedoch nicht zwingend an eine bestimmte Lebens- oder Familienform geknüpft.
Unabhängig davon, wie das Stimmvolk am 26. September über die «Ehe für alle» entscheiden wird: Die Römisch-katholische Kirche wird sich nicht davor drücken können, ihr eigenes Verständnis von Ehe zu überprüfen. Wenn sie es nicht tut, wird sie selbst bei ihren eigenen Gläubigen immer weiter an Glaubwürdigkeit verlieren. Die Lebenspraxis aber auch die Werthaltungen der Katholikinnen und Katholiken hierzulande lassen sich nicht mehr in den derzeit engen Grenzen des Lehramts fassen.
Text: Thomas Binotto
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