Synode der Katholischen Kirche im Kanton Zürich Darlehen für Gesangsbuch genehmigt
Hintergrund für das Projekt «Jubilate – Chance Kirchengesang», eines neuen Gesangsbuches für die Katholische Kirche in der Deutschschweiz, ist der Abschluss der neuen deutschen Einheitsübersetzung der Bibel, die 2016 abgeschlossen wurde. Die biblischen Texte sollen jetzt auch in der Liturgie angepasst werden. Ausserdem soll es nicht einfach ein neues, gedrucktes Lieder- und Gesangsbuch geben. Vielmehr sollen auch neue digitale Möglichkeiten in die Umsetzung einfliessen.
Veränderungen im Gottesdienst
Seit 26 Jahren besteht das aktuelle Kirchengesangbuch. In diesem Zeitraum haben sich das kirchliche Umfeld und die Lebensgewohnheiten der Kirchenmitglieder stark verändert. Ein erhöhter Anteil der Gemeindemitglieder besucht unregelmässiger die Gottesdienste. Das führt dazu, dass die Lieder den Mitfeiernden weniger vertraut sind. Geplant ist für das neue Kirchengesangbuch ein Produktemix aus Print, Web und App. Insgesamt sind für das Projekt 5,282 Millionen Franken vorgesehen.
Die Kosten verteilen sich über die Projektjahre 2023 bis 2027, eventuell 2028. Geplant ist, dass knapp 3,4 Millionen Franken mit Darlehen von Kantonalkirchen und anderen Organisationen finanziert werden, die nach dem Verkauf der Kirchengesangbücher zurückbezahlt werden. Rund 1,74 Millionen Franken steuern weitere Kantonalkirchen inklusive der zweisprachigen Kantone in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen bei.
Der Antrag wurde nach angeregter Diskussion mit 80 von 89 Stimmen gutgeheissen.
Kirchliche Leistungen für Gesellschaft
Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Daniel Frei aus Winterthur, gab in der Diskussion zur Kenntnisnahme von Tätigkeitsbericht und Tätigkeitsprogramm zu bedenken, dass es eigentlich wünschenswert wäre, wenn der Kanton insgesamt mehr Geld in die Hand nehmen würde für die Religionsgemeinschaften und nicht weniger: «Auch wenn wir weniger Kirchenmitglieder haben, nehmen immer mehr Menschen unsere Angebote, die an keine Konfession gebunden sind, in Anspruch.» Er hoffe, dass die Leistungen von der Gesellschaft und auch bei den kommenden Kantonsratsdebatten entsprechend gewürdigt werden.
Synodalratspräsident Raphael J.-P. Meyer erläuterte, dass die anerkannten Religionsgemeinschaften tatsächlich in den letzten Jahren bereits eine Kürzung hingenommen haben, da die Teuerung in den vergangenen Jahren nie ausgeglichen wurde. Man müsse aber die politischen Realitäten berücksichtigen und sich freuen, wenn der bisherige Betrag wieder gesprochen würde.
Zusätzlich beantworte er diverse Fragen zur finanziellen Unterstützung von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften wie orthodoxe Kirchen oder muslimische Gemeinschaften, speziell von Seelsorgetätigkeit, die diese Religionsgemeinschaften in öffentlichen Institutionen wie Spitälern oder Gefängnissen leisten. Diese sollen weiterhin projektbezogen und in Absprache mit dem Kanton unterstützt werden. Das Tätigkeitsprogramm sieht dafür künftig die Zahlung von einer Million Franken jährlich vor – unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat die Beiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften nicht kürzt.
Der ökumenische Tätigkeitsbericht 2020 bis 2025 und das ökumenische Tätigkeitsprogramm 2026 bis 2031 wurden ohne Gegenstimme positiv zur Kenntnis genommen, wofür sich Synodalratspräsident Raphael J.-P. Meyer speziell bedankte.
Wahlen von Synodalen und Kommissionen
Als Vertreter für die Kirchgemeinde Dübendorf wurde Horst Oertle als neuer Synodaler in der Wahl bestätigt. Esther Meierhofer wurde als Ersatz für die verstorbene Regula Strässle-Huber als neues Mitglied in die Sachkommission Seelsorge und Medien gewählt.
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