Kirche aktuell

Hilfe für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften Zusammenarbeit über Religionsgrenzen hinweg

Am 3. Februar hat der Kantonsrat den anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich für die Jahre 2026 bis 2031 300 Millionen Franken an Kostenbeiträgen bewilligt. Die Kirchen wollen damit auch Tätigkeiten von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften unterstützen. Diese können nun finanzielle Gesuche einreichen für eigene oder gemeinschaftliche Projekte.
04. März 2025 Katholische Kirche im Kanton Zürich

Das dafür von der Reformierten Landeskirche und der Katholischen Kirche gemeinsam vorgelegte Tätigkeitsprogramm sieht vor, dass beide Kirchen in diesem Zeitraum nicht anerkannte Religionsgemeinschaften mit Beiträgen von einer Million Franken pro Jahr und Kirche unterstützen. Mit dem Beschluss des Kantonsrates kann diese Massnahme nun umgesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der jeweiligen Kirchensynoden.

Beiträge werden für spezifisch ausgewiesene Projekte und Tätigkeiten entrichtet. Die Gesuche werden bei den Kirchen eingereicht und der Direktion der Justiz und des Innern zur Vorprüfung unterbreitet. Der Entscheid für die Gewährung eines Beitrags liegt bei den verantwortlichen Organen der beiden Kirchen.

Ein Faktenblatt gibt Aufschluss über finanzielle Rahmenbedingungen, geforderte Gesuchsunterlagen und Prozessschritte und benennt die Eingabestellen bei den Kirchen. 

Kriterien für die Vorprüfung der Gesuche durch die Direktion der Justiz und des Innern werden von dieser selbst festgelegt und demnächst hier aufgeschaltet: 

Eingabefrist für Beitragsgesuche für das Jahr 2026 ist der 31. März 2025.