Engagement

Kirche & Geld

Geld ist ein Werkzeug, das Seelsorge, Diakonie und Caritas ermöglicht. Geld ist ein Werkzeug, das auch in der Kirche benötigt wird. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Umgang der Kirche mit ihrem Geld.

Unser Auftrag: Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Geld um, das uns zur Verfügung gestellt wird. 

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Gottes Lohn hat keinen Preis.
Geld ist Werkzeug für Gutes.

 

Ohne Geld geht es auch bei der Katholischen Kirche im Kanton Zürich nicht. Das kirchliche Finanzierungssystem beruht auf mehreren Säulen:

  • Kirchensteuern von Mitgliedern und Firmen
  • Beiträge des Staates für gesamtgesellschaftliche Leistungen der demokratisch verfassten Körperschaft 
  • Finanzausgleich unter den 74 Kirchgemeinden
  • Kollekten und Spende

Was bietet die Zürcher Kirche an?

2016/17 hat der Kanton gemeinsam mit den Kirchen eine wissenschaftliche Studie über «Kirchliche Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Kanton Zürich» durchgeführt.

Das sind die zentralen Ergebnisse: Die von der Katholischen Kirche im Kanton Zürich erbrachten 35«000 Angebote haben einen Wert von rund 130 Millionen. Davon sind, so weist die Studie aus, 25 Millionen Franken für kirchliche Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Mit weiteren rund 10 Millionen Franken erbringt die katholische Kirche mit über 20 Migrationsgemeinden und 10 orthodoxen Gemeinden eine für die Gesellschaft wichtige Integrationsleistung. Die Studie weist zudem jährlich rund 970»000 Stunden aus, die freiwillige Helferinnen und Helfer sowie Behördenmitglieder jährlich leisten.

Was macht die Zürcher Kirche mit ihrem Geld?

Von den gut 200 Millionen Franken, die der Katholischen Kirche im Kanton Zürich jährlich zur Verfügung stehen, werden etwa 160 Millionen Franken für Aufgaben in den Kirchgemeinden und Pfarreien aufgewendet.

Rund 50 Millionen Franken stehen der kantonalen Körperschaft zur Verfügung. Der grösste Teil dieser Gelder wird für soziale Aufgaben verwendet, über 40%. Zum Beispiel für die Caritas Zürich, die Flüchtlings- und Asylberatung, die Sozialarbeit in den Pfarreien, die Passantenhilfe, die Dargebotene Hand, die Lehrlingsberatung, die Paarberatung, die Klinik- und Gefängnisseelsorge, die Jugendarbeit, die Notfallseelsorge und vieles andere.

Ein weiterer Schwerpunkt des kirchlichen Engagements ist die Bildung. Rund ein Viertel aller Mittel fliessen in diesen Bereich. Zum Beispiel für die Freien katholischen Schulen, die Paulus Akademie, den Religionsunterricht und Ausbildung von Katechetinnen und Katecheten, die Studierenden-Seelsorge, den interreligiösen Dialog, das Pfarrblatt forum, die Theologische Schule Chur und andere.

Knapp 10 Prozent der Kirchengelder werden für Gottesdienste und Kultisches aufgewendet. Mitarbeitende und freiwillige Helferinnen und Helfer sowie deren erbrachten Leistungen bedingen eine gute Führung und Betreuung, eine effiziente Verwaltung, eine adäquate Infrastruktur (Liegenschaften, Büroräume usw.) und eine glaubwürdige Öffentlichkeitsarbeit. All dies schlägt mit rund 20% aller Ausgaben zu Buche. 

In welchen Bereich die Gelder (Angaben in Millionen Franken) fliessen, zeigt das Diagramm:  

 

Dahin fliesst das Geld
Dahin fliesst das Geld

Woher kommt das Geld?

Die Katholische Kirche im Kanton Zürich erhält als anerkannte Religionsgemeinschaft

  • Kirchensteuern ihrer Mitglieder
  • Kirchensteuern von juristischen Personen (Firmen)
  • Beiträge des Kantons für gesamtgesellschaftliche Leistungen

Die Kirchensteuern der natürlichen Personen gehen an die örtliche Kirchgemeinde, die Beiträge der Firmen werden unter allen anerkannten Religionsgemeinschaften aufgeteilt und den Kantonalkirchen gutgeschrieben. Rund 15 Prozent leiten die Kirchgemeinden an die Zentralkasse der Körperschaft weiter für kantonale Aufgaben. Der Kanton Zürich seinerseits bewilligt aufgrund von Tätigkeitsprogrammen über ein Globalbudget alle sechs Jahre Kostenbeiträge an die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Aktuell und für die Jahre 2020 bis 2025 sind dies jährlich 50 Millionen Franken.

Alle Einnahmen zusammen betragen rund 200 Millionen Franken (ändert jährlich, die aktuellen Zahlen finden Sie jeweils detailliert im Jahresbericht).

Wer bestimmt über die Verwendung des Geldes?

Bei den Kirchgemeinden bestimmen die Mitglieder an den Kirchgemeindeversammlungen demokratisch über die Verwendung der Gelder.

Auf kantonaler Ebene entscheidet das demokratisch gewählte Kirchenparlament (Synode) über Budget und Rechnung. Für das Parlament prüft die Finanzkommission die Rechnung im Detail und erstattet der Synode Bericht.

Das Kirchengesetz des Kantons Zürich schreibt für die Kirchensteuern von Firmen vor, dass diese Erträge nicht für kultische Zwecke wie Gottesdienste, Gewänder, Kerzen oder Weihrauch verwendet werden dürfen. Für die Kostenbeiträge des Kantons an die Kirchen führt es aus, dass mit diesem Geld Tätigkeiten mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft unterstützt werden, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur.

Gibt es einen solidarischen Finanzausgleich zwischen reichen und schwächeren Kirchgemeinden?

Ja, die Körperschaft organisiert unter den Kirchgemeinden einen Finanzausgleich. Damit soll auch den finanzschwächeren Kirchgemeinden ermöglicht werden, ihr Gemeindeleben mit einem tragbaren Steuersatz zu finanzieren. Das solidarische Modell wird ausschliesslich mittels einer Steuerkraftabschöpfung bei den finanzstarken Kirchgemeinden finanziert. 2017 kamen 27 finanzstarke Kirchgemeinden für Ausgleichsbeiträge an 19 finanzschwache Kirchgemeinden auf. 

Wie werden die überkantonalen Aufgaben finanziert?

Für die Finanzierung schweizerischer und sprachregionaler Aufgaben gibt es die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ). Es ist der Zusammenschluss aller kantonalkirchlichen Körperschaften der Schweiz. Auch hier kommt der solidarische Gedanken zum Tragen, indem finanzstarke Kantone mehr bezahlen als finanzschwache. So alimentiert die Katholische Kirche im Kanton Zürich die Kasse der RKZ mit einem Fünftel der insgesamt 12 Millionen Franken. Mit dem Geld finanziert die RKZ zum Beispiel die drei sprachregionalen Medienzentren, die Schweizer Bischofskonferenz, Jungwacht Blauring Schweiz, das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut SPI oder den Schweizerischen Katholischen Frauenbund.

Wie viel Geld fliesst von Zürich zum Bischof von Chur?

Im Verbund mit den anderen sechs Bistumskantonen Glarus, Graubünden, Ob- und Nidwalden, Schwyz und Uri, die in der so genannten Biberbrugger-Konferenz zusammengeschlossen sind, fliessen aus der Zentralkasse der Körperschaft eine knappe Million Franken in die Bistumskasse. Diese bestreitet einerseits die Aufwendungen zur Führung des Bistums, u.a. die beiden Generalvikariate Graubünden und Urschweiz sowie das Ordinariat Chur. Das Generalvikariat für die Kantone Zürich/Glarus wird von der Zürcher Kirche selbst getragen. Andererseits finanziert die Bistumskasse die Deutschschweizer Ordinarien-Konferenz (DOK) mit, welche ihrerseits nationale Gremien wie zum Beispiel JungwachtBlauring unterstützt. Der Bischof finanziert sich, den diözesanen Generalvikar und den eigentlichen Betrieb des Bischöflichen Schlosses aus Erträgen der bischöflichen Güter (Mensa).

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Steuern müssen von allen natürlichen oder juristischen Personen «voraussetzungslos» entrichtet werden. Es sind also, anders als zum Beispiel Gebühren, öffentliche Abgaben, die nicht als Entgelt für eine spezifische Leistung oder einen besonderen Vorteil erhoben werden.

Die Kirchensteuer für natürliche Personen errechnet sich aufgrund eines bestimmten Prozentsatzes der einfachen Staatssteuer. Dieser Prozentsatz heisst Steuerfuss, welcher von den Kirchgemeinden jedes Jahr festgelegt wird. Dieser Steuerfuss wird mit der geltenden einfachen Staatssteuer multipliziert und ergibt den Betrag, den ein katholisches Mitglied der Kirchgemeinde an Steuern zu entrichten hat. 

Zwei Faktoren entscheiden über die Höhe der Kirchensteuer für juristische Personen: das Kapital und der Gewinn. Die Steuer wird wie die Gemeinde- und die Kantonssteuer nach einem bestimmten Prozentsatz der einfachen Staatssteuer berechnet. Dieser Prozentsatz heisst Steuerfuss, welcher von den Kirchgemeinden jedes Jahr festgelegt wird. Der für die juristischen Personen relevante Steuerfuss wird nach dem Verhältnis der Mitgliederzahlen der drei Landeskirchen (reformiert, katholisch, christkatholisch) berechnet. Dieser Steuerfuss wird mit der geltenden einfachen Staatssteuer multipliziert und ergibt den Betrag, den eine juristische Person wie eine Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Stiftung oder ein Verein an Kirchensteuern zu entrichten hat. In unserem Jahresbericht werden die jeweils aktuellen Steuersätze in den 74 Kirchgemeinden veröffentlicht.

Kirche ist kein Unternehmen, auch wenn sie viel unternimmt. Wir setzen die vorhandenen Mittel genau dort ein, wo sie gebraucht werden.