Synodalrat
Der Synodalrat ist die Exekutive der Kantonalkirche. Die Wahl der neun Synodalratsmitglieder durch die Synode erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren und ist auf drei Amtsperioden beschränkt. Mindestens ein Mitglied der Exekutive muss Priester oder Diakon sein.
Die Exekutive führt im Auftrag der Körperschaft eine eigene Verwaltung sowie Dienststellen und kantonale Missionen. Zusammen mit der reformierten Schwesterkirche verantwortet er schliesslich Fachstellen wie die Bahnhof- und die Flughafenkirche, die Fachstelle bei Arbeitslosigkeit (DFA) oder die Polizeiseelsorge.
Zum Kerngeschäft des Synodalrates gehören prioritär:
- Vertretung der Kantonalkirche nach aussen
- Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse
- Erarbeitung des Voranschlags und der Jahresrechnung der Zentralkasse
- Oberaufsicht über Kirchgemeinden