Gremien & Institutionen
In einigen Schweizer Kantonen, so auch im Kanton Zürich, gibt es in der Kirche eine weltweit einzigartige Doppelstruktur.
Auf der einen Seite ist die kirchenrechtliche Struktur mit Bistum, Generalvikariat, Dekanaten und Pfarreien für die pastoralen Belange verantwortlich. Auf der anderen Seite anerkennt die Verfassung des Kantons Zürich die Römisch-katholische Körperschaft und ihre Kirchgemeinden als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit haben diese das Recht, Steuern einzuziehen. Die Körperschaft hat eine der staatlichen Ordnung analoge Grundstruktur und die Pflicht, sich demokratisch zu organisieren und über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen. Den innerkirchlichen und staatskirchenrechtlichen Instanzen gemeinsam ist die Verantwortung für das Wohl der Menschen und der Gesellschaft.
Generalvikariat
Der Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus ist Stellvertreter des Bischofs von Chur. Er ist verantwortlich für die Seelsorgerinnen und Seelsorger und zuständig für die Pastoral, das heisst für seelsorgerische Dienste und Schwerpunkte.Kirchliches Parlament (Synode)
Die Synode ist das kirchliche Parlament (Legislative) der kantonalen Körperschaft. Die Mitglieder werden in den Kirchgemeinden demokratisch gewählt. Jede Kirchgemeinde wählt mindestens einen Synodalen und hat pro 6‘000 Mitgliedern Anspruch auf einen Sitz im Parlament.Synodalrat
Der Synodalrat ist die Exekutive der Kantonalkirche. Die Wahl der neun Synodalratsmitglieder durch die Synode erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren und ist auf drei Amtsperioden beschränkt. Mindestens ein Mitglied der Exekutive muss Priester oder Diakon sein.Rekurskommission
Die Rekurskommission ist die Judikative der Körperschaft. Sie arbeitet unabhängig und ist nur dem Recht verpflichtet. Sie wird von der Synode jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.Kirchgemeinden und Pfarreien
Die katholische Gemeindeorganisation basiert auf drei Rechtskreisen: dem kirchenrechtlichen von Pfarrei und Pfarramt, dem zivilrechtlichen der kirchlichen Stiftungen, dem öffentlich-rechtlichen der Kirchgemeinde