Gremien, Liegenschaften, Verwaltung
Die Katholische Kirche ist auf eine besondere Art und Weise organisiert: Professionelle Seelsorgende und engagierte Laien, Obrigkeit und demokratisch gewählte Gremien tragen gemeinsam Verantwortung für das kirchliche Leben, die Verwaltungsarbeit und die Infrastruktur. In diesem sogenannten dualen System kommt es auf das Zusammenspiel der Mitarbeitenden und Verantwortlichen an. Nur ein einvernehmliches Miteinander bringt tragfähige Entscheidungen und Angebote, die den Menschen zugutekommen.
Generalvikariat
Der Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus ist Stellvertreter des Bischofs von Chur. Er ist verantwortlich für die Seelsorgerinnen und Seelsorger und zuständig für die Pastoral, das heisst für seelsorgerische Dienste und Schwerpunkte.
Kirchliches Parlament (Synode)
Die Synode ist das kirchliche Parlament (Legislative) der kantonalen Körperschaft. Die Mitglieder werden in den Kirchgemeinden demokratisch gewählt. Jede Kirchgemeinde wählt mindestens einen Synodalen und hat pro 6‘000 Mitgliedern Anspruch auf einen Sitz im Parlament.
Synodalrat
Der Synodalrat ist die Exekutive der Kantonalkirche. Die Wahl der neun Synodalratsmitglieder durch die Synode erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren und ist auf drei Amtsperioden beschränkt. Mindestens ein Mitglied der Exekutive muss Priester oder Diakon sein.
Rekurskommission
Die Rekurskommission ist die Judikative der Körperschaft. Sie arbeitet unabhängig und ist nur dem Recht verpflichtet. Sie wird von der Synode jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.